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Richterbund warnt vor "monatelanger Hängepartie" bei Datenspeicherung
Der Deutsche Richterbund (DRB) hat bei der Suche nach einer Neuregelung zur Datenspeicherung eine rasche Lösung angemahnt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) müsse deutlich machen, "wo er in dieser wichtigen Frage steht und den Weg zu einem praxistauglichen Kompromiss zwischen dem Bundesjustizminister und der Bundesinnenministerin ebnen", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. "Es darf bei dem wichtigen Thema keine monatelange Hängepartie geben."
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hält eine Vorlage von Justizminister Marco Buschmann (FDP) für unzureichend. Die SPD will anders als von Buschmann geplant auch künftig die Sicherung von IP-Adressen ermöglichen. Auch Rebehn forderte: "Die Bundesregierung sollte den Regelungsspielraum nutzen, den der Europäische Gerichtshof für die Speicherung von IP-Adressen eröffnet hat." Die Adressen seien "in vielen Fällen ein wichtiger Ansatzpunkt für die Strafverfolger, um Täter identifizieren zu können".
Die von Buschmann vorgeschlagene sogenannte Quick-Freeze-Lösung "greift zu kurz, weil sich damit nur Verkehrsdaten einfrieren ließen, die bei den Providern zu Geschäftszwecken noch vorhanden sind". In der Regel seien die Daten aber bereits nach wenigen Tagen gelöscht, sagte Rebehn.
Mit Blick auf die Differenzen in der Koalition warnte er: "Eine politische Blockade innerhalb der Ampel-Regierung wäre die schlechteste Lösung für den Kinderschutz und die Bekämpfung schwerer Kriminalität in Deutschland."
Der EuGH hatte im September entschieden, dass die in Deutschland bislang geltende anlasslose Speicherung aller Verkehrsdaten der Telekommunikation - neben IP-Adressen etwa auch die Dauer eines Telefonats oder der Standort eines mobilen Endgeräts - nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Eine Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen wäre aber den Luxemburger Richtern zufolge weiter möglich.
Nach dem von Buschmann geplanten Quick-Freeze-Verfahren sollen die Telekomunikationsanbieter verpflichtet werden, beim Verdacht einer Straftat Verkehrsdaten zu speichern. Werden diese dann für die Ermittlungen gebraucht, sollen sie den jeweiligen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Der Justizminister hat seinen Referentenentwurf am Dienstag in die Ressortabstimmung gegeben. Faeser zufolge ist das Quick-Freeze-Verfahren "kein adäquater Ersatz für eine Speicherung von IP-Adressen".
G.Schulte--BTB