-
Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed
-
Deutschland und Kanada wollen KI "im Dienste des Menschen" fördern
-
Niederlage für Trump: US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023
-
3. Liga: Rostock jubelt spät - Essen gewinnt in Mannheim
-
Deutschland und Kanada wollen Entwicklung von KI "im Dienste des Menschen" vorantreiben
-
US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
US-Zentralbank erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
UN-Generalsekretär Guterres ruft zu internationaler Koordination bei KI auf
-
"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen
-
Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken
-
Früherer "First Dog": Obamas Hund Sunny ist tot
-
25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen
-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
-
Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen zu 25 Jahren Haft verurteilt
-
Formel-1-Kalender: Türkei und Portugal neu dabei
-
Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren weltweite Ungleichheit
Autofahrer haften allein bei Radunfall mit sich öffnender Autotür
Wenn Radfahrer mit einer sich öffnenden Autotür kollidieren, muss dafür in der Regel der Autofahrer allein haften. Bei einem solchen sogenannten Dooringunfall gilt anderes nur, wenn Radfahrer auch auf einer breiten Straße nicht mindestens 50 Zentimeter Sicherheitsabstand halten, wie das Landgericht Köln in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil entschied. (Az: 5 O 372/20)
Der Kläger war mit seinem Rennrad im Bergischen Land unterwegs. Als er an einem stehenden Auto vorbeifahren wollte, öffnete sich plötzlich dessen Fahrertür. Der Radfahrer konnte nicht mehr ausweichen, prallte gegen die Tür und stürzte. Dabei brach er sich eine Rippe, verletzte sich an der Schulter und erlitt mehrere Prellungen an Schädel, Knien und Ellenbogen.
Die Versicherung des Autofahrers erkannte eine Haftung in Höhe von 75 Prozent an. Zu 25 Prozent sei aber auch der Radfahrer schuld. Er habe wohl nicht genug Sicherheitsabstand gehalten. Zudem habe er erkennen können, dass der Autofahrer gerade erst eingeparkt habe und daher wohl die Tür öffnen würde.
Wie nun das Landgericht Köln entschied, muss der Autofahrer beziehungsweise seine Versicherung jedoch allein haften. Ein Mitverschulden des Radfahrers sei nicht anzunehmen. Das Landgericht sprach dem Radler ein Schmerzensgeld in Höhe von 7500 Euro zu, zudem 1089 Euro für die Schäden an seinem Rennrad.
Sofern die Straßenbreite es zulässt, müssten Radfahrer von parkenden Autos einen Abstand halten, der ein leichtes Öffnen der Tür möglich macht. 50 Zentimeter reichten dafür aus. Hier sei nicht feststellbar, dass der Radfahrer diesen Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe. Ein Abstand, der Autofahrern ein vollständiges Öffnen der Fahrertür erlaubt, sei auch auf breiten Straßen nicht erforderlich.
Dass der Radfahrer mit seinem Rennrad vermutlich über 30 Stundenkilometer und damit deutlich schneller gefahren sei als bei Radlern üblich, könne ihm nicht vorgeworfen werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit habe er jedenfalls nicht überschritten.
Insgesamt sei der Unfall durch die grobe Unachtsamkeit des Autofahrers verursacht worden. Damit habe der Rennradfahrer nicht rechnen müssen, befand das Landgericht.
J.Bergmann--BTB