-
Berlin: Eralp hält Bundesgesetz zu Vergesellschaftungen für verfassungswidrig
-
Japans Ex-Regierungschef Fukuda im Alter von 90 Jahren gestorben
-
Bestatterinnen fordern offeneren Umgang mit Tod und Trauer
-
Investitionsschutzgesetz: SPD-Innenpolitiker zweifelt an Verfassungsmäßigkeit
-
Düsseldorf installiert 18 Vielfalts-Ampelpärchen
-
Königin Letizia stürzt auf Fischerboot und bleibt unverletzt
-
Doppelpacker Mbappé: "Der Star war die Mannschaft"
-
Orkantief Manja verursacht zahlreiche Feuerwehreinsätze
-
NHL: Minnesota mit Sturm weiter auf Erfolgskurs
-
Venezuela: Oppositionspolitikerin Machado nach fast einem Jahr Exil heimgekehrt
-
Zwei Schwerverletzte bei Frontalunfall in Wachtberg
-
Wagner-Show bei Magic-Sieg: "Riesig für uns"
-
NFL: Bitterer Abend für Mahomes und die Chiefs
-
Käerjeng setzt sich nach der Pause gegen Standard ab
-
Paralympic Day macht rund 20 Sportarten erlebbar
-
NBA: Besondere Wagner-Show bei Magic-Sieg
-
Luxemburgs Handballerinnen scheitern nach deutlicher Heimniederlage
-
Chor Casino und Qwain präsentieren Swing Stories
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Austin
-
Dauerkritik ist Wirtz "komplett egal"
-
Schindler nach EM-Coup stolz: "Wirklich glücklich"
-
Bayern erleichtert nach harter Woche: "Sieg ist für Vinnie"
-
Carrick vor dem Aus: "Wir müssen abwarten, was passiert"
-
Halfway Home spielt im Dezember im Dörphus Hörsten
-
Drei Leichtverletzte bei Zusammenstoß auf der B75
-
Ölspur führt Polizei zu mutmaßlichem Unfallfahrer
-
Nachtclub-Schlägerei: Londoner Gericht verkündet Strafmaß gegen US-Sänger Chris Brown
-
EU-Agrarminister beraten über Fördergelder und Ostseefischerei
-
Minister Schneider schaltet sich in Verhandlungen bei UN-Biodiversitätskonferenz ein
-
Merz bricht zu mehrtägiger Asienreise auf
-
Unbekannte brechen in Einfamilienhaus in Heidenau ein
-
Lula gewinnt Präsidentenwahl in Brasilien - Bolsonaro will Ergebnis anfechten
-
Aufmerksame Nachbarn vereiteln Einbruch in Meckelfeld
-
Polizei stoppt 16-Jährigen ohne Führerschein in Ramelsloh
-
Auto gerät nach Panne bei Winsen in Brand
-
Polizei lässt umgebauten Cybertruck auf bayerischer Autobahn weiterfahren
-
Parlamentswahl in Serbien: Studentenliste verdrängt langjährigen Staatschef Vucic
-
Wahlkrimi in Brasilien: Lula setzt sich laut Wahlgericht in Stichwahl gegen Bolsonaro durch
-
Proteste und Unruhen erschüttern mehrere europäische Länder
-
Fränkischer Tatort erzählt von Neuanfang und alten Konflikten
-
Lula setzt sich gegen Bolsonaro durch und gewinnt Präsidenten-Stichwahl in Brasilien
-
Merz wirbt bei CSU für Geschlossenheit und eine Bundespräsidentin
-
Stromversorgung in Freiburg nach Unwetter wiederhergestellt
-
Kaiserslautern gewinnt Topspiel dank Krahl und rückt auf Rang drei
-
CSU vertagt Personalfrage für das Bundespräsidentenamt
-
Vor Israel-Wahl: Oppositionspolitiker Eisenkot will "alle Israelis wieder zusammenbringen"
-
Innenminister Hagel kündigt konsequentes Vorgehen an Halloween an
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg durch Brand zerstört
-
Doppelpack Mbappé: Real gewinnt 265. Clasico
-
Wie Streiks die volle Lohnfortzahlung verteidigten
Gericht: Kein Schmerzensgeld nach Grätsche durch Hobbyfußballer
Ein Hobbyfußballer muss laut einem Gerichtsurteil nach einer folgenreichen Grätsche gegen einen Mitspieler keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld zahlen. Dem Beklagten konnte kein grob fahrlässiges Fehlverhalten nachgewiesen werden, wie das Landgericht Köln laut Mitteilung vom Dienstag entschied. Das Gericht wies deshalb die Klage des Mitspielers ab, der sich bei der Grätsche seines Teamkollegen schwer am Knie verletzt hatte.
Die beiden Männer spielten demnach 2024 bei einem Hobbyturnier im Bergischen Land in derselben Mannschaft. Vor dem ersten Spiel kündigte der Beklagte bereits in der Kabine an, "Blutgrätschen" zu verteilen. Während des ersten Turnierspiels grätschte er dann in einen laufenden Zweikampf hinein und brachte dabei sowohl einen Gegenspieler als auch den eigenen Mitspieler zu Fall.
Der Kläger musste wegen seiner erlittenen Knieverletzung stationär behandelt und operiert werden. Von seinem Teamkollegen verlangte er unter anderem 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht wies seine Forderung jedoch ab, weil er nicht habe beweisen können, dass der Beklagte "die Regeln eines Fußballspiels in grob fahrlässiger Weise verletzt habe". Nach Aussagen mehrerer Mitspieler habe die Grätsche zumindest auch dem Versuch gedient, den Ball zu erobern, und sei nicht mit vollkommen überzogener Härte erfolgt.
Hobbyfußballer müssen laut Gericht grundsätzlich auch Verletzungen hinnehmen, die durch typische Zweikämpfe oder auch geringfügige Regelverstöße entstehen können. Eine Haftung komme erst bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten in Betracht. Das Urteil fiel im Juli, es ist noch nicht rechtskräftig.
F.Fehr--VB