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Axtangriff in ICE in Bayern: Landgericht Regensburg ordnet Unterbringung an
In einem Sicherungsverfahren um einen Axtangriff in einem ICE auf dem Weg von Hamburg nach Wien vor einem Jahr hat das Landgericht im bayerischen Regensburg die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Verfahren gegen den 21-Jährigen vor der Jugendkammer habe im Wesentlichen den Tathergang bestätigt, erklärte ein Gerichtssprecher am Montag.
Die Jugendkammer habe außerdem festgestellt, dass der an einer paranoiden Schizophrenie leidende Syrer sich im Wahn zur Tatzeit durch seine unmittelbare Umgebung bedroht gefühlt habe. Es handle sich um keine politisch oder religiös motivierte Tat. Seine Einsichtsfähigkeit sei wegen der Schizophrenie zumindest nicht ausschließbar aufgehoben gewesen, sein Steuerungsvermögen sei sicher aufgehoben gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der damals 20-jährige Syrer soll während der Fahrt zwischen Obertraubling und Passau unvermittelt vier Fahrgäste - drei davon ebenfalls aus Syrien - angegriffen haben. Er soll mit einer Axt und einem Hammer bewaffnet zunächst durch den Zug gegangen sein und zwei Passagiere mit feindlichem Blick fixiert haben.
Als einer der beiden, ein 39 Jahre alter Mann, den Notruf wählte, soll der Angreifer ihm unvermittelt mit der Axt auf den Kopf geschlagen haben. Der 39-Jährige erlitt dabei einen Bruch des Stirnbeins und wurde bewusstlos.
Anschließend soll der Angreifer einen 25 Jahre alten Syrer mit der Axt zu töten versucht haben, was dessen 51 Jahre alte Mutter verhinderte, indem sie sich schützend vor ihren Sohn warf. Die Frau erlitt einen offenen Bruch ihres Schädels.
Als der 15 Jahre alte zweite Sohn der Frau schützend eingreifen wollte, sei er durch Schläge, Tritte und Bisse des Angreifers verletzt worden. Letztlich konnte der 25-jährige Sohn den Angreifer überwältigen, wobei auch weitere Passagiere halfen.
A.Zbinden--VB