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Berliner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßlichen Serienvergewaltiger
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Serienvergewaltiger erhoben. Der mittlerweile 68 Jahre alte Mann soll zahlreiche Frauen sediert, vergewaltigt und davon Videoaufnahmen gemacht haben, wie die Anklagebehörde am Dienstag in der Bundeshauptstadt mitteilte. Angeklagt ist er zunächst wegen 22 Vergewaltigungen an 14 Frauen. Die Staatsanwaltschaft geht aber von deutlich mehr Fällen aus.
Der Beschuldigte soll die Frauen, die er auf Datingplattformen kennenlernte, mit Schlafmittel und Alkohol sediert und dann vergewaltigt haben. Die bereits vernommenen Frauen konnten sich laut Staatsanwaltschaft an die Taten nicht erinnern und erfuhren erst bei den Ermittlungen durch die Tatvideos davon. Angeklagt ist der Mann wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall, gefährlicher Körperverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
Auf die Spur kamen die Ermittler dem Mann durch einen Hinweis von der Polizei in Niedersachsen. Diese ermittelten gegen einen mittlerweile gestorbenen Mann wegen ähnlicher Vorwürfe und stießen in seinem Chatverlauf auf den Berliner Verdächtigen. Daraufhin durchsuchten die Behörden in der Hauptstadt dessen Wohnung. Auf den dabei beschlagnahmten Datenträgern entdeckte ein Forensiker nach etwa einem Jahr die Videos.
Die Staatsanwaltschaft geht von 58 mutmaßlichen Opfern aus. Allerdings konnten zehn von ihnen noch nicht identifiziert werden, in drei Fällen ergab sich der Anklagebehörde zufolge zudem kein hinreichender Tatverdacht. Hinsichtlich 30 bereits namentlich bekannter Frauen laufen die Ermittlungen noch in einem gesonderten Verfahren.
Bereits eingestellt wurden hingegen die Ermittlungen wegen 36 Vergewaltigungen einer Frau zwischen 2010 und 2014. Hierbei konnte eine Gewaltanwendung in Form einer Sedierung anhand der Videos nicht sicher festgestellt werden, weshalb die Fälle als verjährt gelten. Anders als Vergewaltigungen mit Gewaltanwendung, bei denen eine 20-jährige Verjährungsfrist gilt, verjähren derartige Taten bereits nach fünf Jahren.
F.Fehr--VB