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IS-Anhängerin in Düsseldorf zu Freiheitsstrafe verurteilt
Eine IS-Anhängerin ist vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach die 32-Jährige am Freitag der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Laut Gericht reiste die Angeklagte mit deutscher und marokkanischer Staatsbürgerschaft im Januar 2015 zusammen mir ihrem Ehemann nach Syrien. Dort schlossen sich beide der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) an. Bis November 2018 beteiligte sie sich laut OLG auf vielfältige Weise für den IS. So nahm sie in Frauenhäusern an religiös-ideologischen Unterweisungen teil und übernahm dort Tätigkeiten der Haushaltsführung.
Nach dem Tod ihres Ehemannes heiratete sie dem Gericht zufolge nacheinander zwei weitere IS-Mitglieder. Sie führte deren Haushalte und ermöglichte ihnen so, für den IS tätig zu sein. Nach der militärischen Niederlage des IS wurde sie im März 2019 von kurdischen Kräften gefangen genommen. 2021 floh sie aus einem Lager in die Türkei und kehrte Ende 2022 nach Deutschland zurück.
Zugunsten der Angeklagten habe der Senat unter anderem berücksichtigt, dass sie nicht vorbestraft war, die Taten mehrere Jahre zurücklagen und sie als alleinerziehende Mutter zweier Töchter im Grundschulalter besonders haftempfindlich sei, so die Gerichtssprecherin. Zu ihren Lasten fiel unter anderem ins Gewicht, dass sie sich für eine besonders gefährliche Vereinigung auf vielfältige Weise und über einen Zeitraum von fast vier Jahren betätigte.
F.Fehr--VB