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Prozess um mutmaßlichen Mord an Gerichtsvollzieher in Saarbrücken begonnen
Vor dem Landgericht Saarbrücken hat am Mittwoch der Prozess um die Tötung eines Gerichtsvollziehers bei einer Zwangsräumung im saarländischen Bexbach begonnen. Die Anklage wirft einem 42-Jährigen Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke vor. Er soll den Gerichtsvollzieher im November bei der Räumung seiner Wohnung mit einem Jagdmesser erstochen haben.
Die vorherige schriftliche Ankündigung der Zwangsräumung soll er nicht zur Kenntnis genommen haben. Am Tattag habe er die Räumung zunächst verbal verweigert. Als der Gerichtsvollzieher die Wohnung betrat, soll der 42-Jährige aus Wut nach dem Jagdmesser gegriffen und unvermittelt auf das Opfer eingestochen haben.
Der Gerichtsvollzieher erlitt 13 schwere Schnitt- und Stichverletzungen. Diese hätten ihm "weit über das zur Tötung erforderliche Maß hinaus" Schmerzen bereitet, hieß es. Die Staatsanwaltschaft geht deswegen auch vom Mordmerkmal der Grausamkeit aus.
Der 42-Jährige wurde in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen. Die Vorwürfe räumte er ein. Von einer geplanten Tat geht die Anklage nicht aus. Stattdessen soll sie spontan aus der Räumungssituation heraus entstanden sein.
Nach seiner Festnahme befand sich der 42-Jährige zunächst in Untersuchungshaft. Da aber der Verdacht besteht, dass der Mann an einer psychischen Krankheit leidet, die mutmaßlich relevant für die Tat war, wurde er in einer Psychiatrie untergebracht.
Im Prozess dürfte zu klären sein, ob eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie anzuordnen ist. Bis Ende August wurden elf Fortsetzungstermine angesetzt.
B.Wyler--VB