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Mord an Psychologin in Baden-Württemberg: Höchststrafe für Täter rechtskräftig
Nach dem Mord an einer Psychologin in Offenburg ist der Täter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag das Urteil des Landgerichts der baden-württembergischen Stadt. Es hatte im August gegen den damals 43-Jährigen die Höchststrafe verhängt. (Az. 1 StR 592/25)
Das Landgericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine frühere Entlassung aus der Haft praktisch ausgeschlossen ist. Außerdem behielt es die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung vor. Es sah als erwiesen an, dass er die 37-Jährige im Februar 2025 in der Nähe ihrer Praxis in einem Hinterhof in der Offenburger Innenstadt angegriffen und ihr mehr als 30 Messerstiche versetzt hatte. Sie war zu dem Zeitpunkt schwanger.
Eine Passantin fand die schwer verletzte Frau auf offener Straße. Die Hilfe von alarmierten Rettungskräften kam aber zu spät, die Psychologin starb wenig später. Sie hatte den Angeklagten 2021 in einer psychiatrischen Klinik behandelt. Dem Landgericht zufolge war diese Therapie das Motiv für die Tat. Der spätere Mörder habe sich nicht sachgerecht behandelt gefühlt. Er habe die Frau für ihr Verhalten bestrafen und töten wollen.
Das Landgericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, weil die Frau nicht mit einem Angriff gerechnet hatte. Als niedrigen Beweggrund wertete es, dass der Mann das Opfer für seine Lebenssituation verantwortlich machte, die er als unbefriedigend empfand. Dafür habe er sich rächen wollen.
Schon unmittelbar nach der Tat wurde nach dem Mann gefahndet. Einen Tag später wurde er festgenommen, der Prozess gegen ihn begann im Juli. Nach dem Urteil wandte er sich an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler, und das Offenburger Urteil wurde rechtskräftig.
M.Schneider--VB