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42 Jahre nach Tat: Mann wegen Tötung von Krankenschwester vor Gericht
Fast 42 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Krankenschwesterschülerin im bayerischen Aschaffenburg muss sich ihr ehemaliger Lebensgefährte wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der mittlerweile 67 Jahre alte Mann gestand die Tötung seiner Exfreundin zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Aschaffenburg am Donnerstag, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Er ließ durch seine Verteidigung aber erklären, weder heimtückisch noch aus niederen Beweggründen gehandelt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass diese Mordmerkmale erfüllt sind. In diesem Fall wäre die Tat trotz der langen Zeitspanne nicht verjährt.
Laut Anklage waren der Beschuldigte und das Opfer seit 1982 oder 1983 ein Paar. Der in der Türkei geborene Angeklagte hoffte auf eine baldige Hochzeit, auch im Hinblick auf seine auslaufende Aufenthaltserlaubnis. Die damals 19-jährige angehende Krankenschwester erwog zunächst eine Heirat, trennte sich aber Anfang 1984 von dem Angeklagten und ging eine Beziehung mit einem im hessischen Hanau stationierten Soldaten der US-Armee ein.
Tatsächlich wurde ihrem Exfreund der Anklage zufolge einige Monate später die Aufenthaltserlaubnis entzogen und in der Folge auch das Arbeitsverhältnis gekündigt. Wenige Tage nach der Kündigung tauchte der Angeklagte am 30. Juli 1984 im Wohnheim der 19-Jährigen auf, um sie zur Rede zu stellen. Daraufhin entwickelte sich ein Streit, im Zuge dessen der Beschuldigte schließlich einen Schal um den Hals der 19-Jährigen schlang und sie erdrosselte.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte der damals 25-jährige Angeklagte dabei aus niederen Beweggründen, weil seine Motive Eifersucht, Rache, übersteigerter Besitzanspruch und verletzte männliche Ehre waren. Das Mordmerkmal der Heimtücke sieht die Anklagebehörde zusätzlich erfüllt, weil sich die 19-Jährige keines Angriffs auf ihr Leben versah und ihre Abwehrmöglichkeiten daher erheblich eingeschränkt waren.
Der Angeklagte wurde nach der Tat international gesucht. Im Juli 2025 wurde er in der Türkei festgenommen und einige Zeit später nach Deutschland ausgeliefert. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass er in der Zwischenzeit unter Aliaspersonalien erneut in Aschaffenburg gelebt hatte, nämlich von 1998 bis 2014. In dieser Zeit war er laut Polizei mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet und arbeitete als Handwerker im Landkreis Aschaffenburg. Später lebte er bis zu seiner Festnahme wieder in der Türkei.
M.Schneider--VB