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BGH verhandelt über mögliche Diskriminierung von blinder Patientin bei Reha
Um mögliche Diskriminierung im Gesundheitswesen geht es am Donnerstag (11.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Eine blinde Frau wurde am Kniegelenk operiert und sollte in einer hessischen Klinik eine Reha machen. Sie wurde mit dem Krankenwagen dorthin gebracht, aber nicht aufgenommen und stattdessen in das ursprüngliche Krankenhaus zurückgefahren. (Az. III ZR 56/25)
Die Frau gibt an, dass die Klinik sie nur wegen ihrer Blindheit nicht aufgenommen habe. Sie zog vor Gericht und fordert eine Entschädigung. Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob das Verhalten der Klinik eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz war. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband erklärte vor der Verhandlung, dass blinde Menschen oft keine gesetzliche Handhabe hätten, "selbst wenn die Diskriminierung unstrittig ist". Das könne sich nun ändern.
S.Gantenbein--VB