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Gericht: Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Berliner Freibädern rechtens
Angesichts von Drohungen und körperlichen Angriffen ist die Einführung von Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in einigen Freibädern Berlins einem Gerichtsurteil zufolge rechtens. Der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit sei höher zu gewichten als der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch.
Die Berliner Bäderbetriebe hatten flächendeckende Ausweiskontrollen ab 14 Jahren und punktuelle Videoüberwachung im Eingangsbereich 2023 in einigen Bädern eingeführt. Zuvor war es zu Drohungen und Angriffen von Badegästen untereinander und gegenüber dem eingesetzten Personal gekommen, weshalb einzelne Bäder mehrmals sogar geräumt werden mussten. Die Berliner Datenschutzbeauftragte prüfte daraufhin die Sicherheitsmaßnahmen und sprach eine Verwarnung wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung aus. Gegen diese Verwarnung klagten die Bäderbetriebe.
Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt. Die Bäderbetriebe seien zu der berechtigten Einschätzung gelangt, mit den Maßnahmen das aggressive Verhalten in den Sommerbädern maßgeblich zurückdrängen zu können, befand das Gericht. Dies habe auch eine Evaluierung gezeigt. Die Kontrollen und die Überwachung stünden in einem "angemessenen Verhältnis zum Sicherheitszweck". Die Ausweiskontrollen würden nicht dokumentiert und die Videos nur 72 Stunden lang gespeichert.
L.Wyss--VB