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OLG: Richter darf sich an christlichem Menschenbild orientieren
Ein Richter gilt nicht automatisch als befangen, weil er sich am christlichen Menschenbild orientiert. Das erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag. Es ging ursprünglich um einen Rechtsstreit um Miete. Der Anwalt des Klägers kritisierte, dass er die Überlegungen des Gericht für "rührselig" halte. Daraufhin antwortete der Richter, dass er sich bei seinen Erwägungen an einem christlichen Menschenbild orientiere.
Das könne die Klägerseite möglicherweise als übergriffig empfinden, falls zu diesen Werten keine Beziehung bestehe, fuhr er fort. Danach lehnte ihn der Kläger als befangen ab. Der Befangenheitsantrag wurde aber nun vom OLG zurückgewiesen. Der Richter dürfe nach der Kritik an seiner rechtlichen Bewertung darauf verweisen, seine Entscheidungen an seinem christlichen Menschenbild zu orientieren, erklärte das OLG.
Er habe damit nicht gesagt, dass er seine Entscheidung nicht nach rechtlichen, sondern ausschließlich nach religiösen Maßstäben treffe - das behaupte selbst der Kläger nicht. Auf den Vorwurf der Rührseligkeit hin habe der Richter lediglich angedeutet, dass er in seine rechtlichen Wertungen auch christliche Werte einfließen lasse.
Das sei sogar geboten, erklärte das OLG und verwies darauf, dass das christliche Menschenbild einen "wichtigen geistesgeschichtlichen Hintergrund insbesondere des Grundgesetzes" bilde. Es sei prägend für das Verständnis der Menschenwürdegarantie und der Grundrechte. Das wirke sich auf die Auslegung und Anwendung von weit gefassten zivilrechtlichen Normen und unbestimmten Rechtsbegriffen aus.
Das OLG sah darum keinen Verstoß gegen das Grundgesetz, das Richterinnen und Richter an das Gesetz bindet. Der Richter durfte demnach auch die Formulierung "rührselig" zu Recht als unsachlich ansehen. Der Ausdruck könne spöttisch und herabsetzend wirken.
E.Gasser--VB