-
Aberwitziges "Endspiel": Österreich und Algerien weiter
-
Joker Messi mit Freistoß-Tor: Argentinien besiegt Jordanien
-
Albanien: Erneut Tausende Menschen bei Demonstration gegen Kushner-Bauprojekt
-
Grünen-Fraktionschefin Dröge fordert Sofortprogramm für Klimaanlagen
-
US-Botschafter feiert 250. Jubiläum in Brüssel mit hochrangigen Gästen
-
Historischer Erfolg: DR Kongo im Sechzehntelfinale
-
Spektakuläres Remis: Ronaldo verpasst Gruppensieg
-
Mileis Kabinettschef tritt wegen Korruptionsvorwürfen zurück
-
Zittersieg gegen Ghana: Kroatien im Sechzehntelfinale
-
Mit Rekordmann Kane: England müht sich zum Gruppensieg
-
US-Streitkräfte: "Mehrere Ziele" im Iran angegriffen
-
Brief an Wadephul: Politiker fordern Überstellung von Maja T. nach Deutschland
-
Zehntausende Menschen feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Schicksalsschlag: Gakpo trauert um ungeborenes Kind
-
Kabayel neuer WBC-Weltmeister: "Unglaublich"
-
Schnelles Wiedersehen mit Schiedsrichter Jayed
-
Triple: Koch erneut deutsche Meisterin im Straßenrennen
-
Trotz Hitze: Zehntausende feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Formel 1: Verstappen crasht - Russell holt Pole Position
-
Hitzerekord in Deutschland nach vorläufigen Daten mit 41,5 Grad erneut gebrochen
-
Lahm: Kimmich muss ins Mittelfeld
-
Völler bleibt locker: "Ich bin völlig beruhigt"
-
Erdbeben in Venezuela: Baby nach 32 Stunden lebend aus Trümmern gerettet
-
Hisbollah lehnt zwischen Israel und Libanon geschlossene Vereinbarung vehement ab
-
Früherer EU-Parlamentarier Chatzimarkakis führt saarländische FDP in Landtagswahl
-
Deutscher Wetterdienst: Deutschland steuert auf erneuten absoluten Hitzerekord zu
-
Extreme Hitze in Deutschland belastet Infrastruktur und Rettungsdienste
-
Finale von Eastbourne: Maria unterliegt Keys
-
Rettungsdienst in Köln an "Kapazitätsgrenze" - zu viele Einsätze wegen Hitze
-
DESG verkündet Einigung - Athleten fordern Zugeständnisse
-
Erdbeben in Venezuela: Hoffnung auf Überlebende in La Guaira schwindet
-
Bahn rät wegen Hitze von "allen nicht dringend notwendigen Reisen" ab
-
Trotz Waffenruhe: Iran und USA greifen einander erneut an
-
Mehr als 1,3 Millionen Unterschriften für AfD-Verbotspetition
-
Deutscher Wetterdienst warnt vor möglichem neuem Hitzerekord und Unwettern
-
Zuspruch für Abschaffung von Minijobs - Gastronomie will für Erhalt "kämpfen"
-
Trump stellt neuen US-Reisepass mit Bild von sich selbst vor
-
Israel und Libanon vereinbaren Weg zum Frieden - Hisbollah-Anhänger protestieren
-
Ägypten verpasst Gruppensieg im "Pride Match"
-
Blamage verhindert: Trossard führt Belgien in K.o.-Runde
Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt
Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)
Es stellte fest, dass er die Taten als Türsteher im Rotlichtmilieu begangen hatte. Seine Gewaltausbrüche habe er von den Monitoren der Überwachungskameras abgefilmt und unter anderem an einen Fußballtrainer geschickt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte selbst wandten sich nach dem Urteil an den BGH, um es überprüfen zu lassen.
Über die Revision des Angeklagten wurde noch nicht entschieden. Der BGH stellte aber nun auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin fest, dass das Landgericht Rechtsfehler machte, als es die Sicherungsverwahrung lediglich vorbehielt. Darüber und über die Strafe muss es deshalb neu verhandeln.
Eine Sicherungsverwahrung folgt nach einer Haftstrafe. Weiterhin gefährliche Täter kommen dann nach Verbüßung ihrer Haftstrafe nicht frei, sondern werden in einer speziellen geschlossenen Einrichtung untergebracht. Die Sicherungsverwahrung ist zeitlich unbegrenzt, die Notwendigkeit wird aber regelmäßig überprüft.
E.Burkhard--VB