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Brandlegung in Wohnung mit zwei Toten: 28-Jährige soll in Psychiatrie
Nach einer Brandlegung in einer Wohnung mit zwei Toten in Schleswig-Holstein soll eine 28-jährige Frau dauerhaft in die Psychiatrie. Dies ordnete das Landgericht Lübeck am Freitag an, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Nach Überzeugung des Gerichts war die Frau aufgrund einer psychischen Erkrankung zur Tatzeit schuldunfähig. Vom Vorwurf des Mordes wurde sie freigesprochen.
Laut Anklage hatte die 28-Jährige am 29. Mai 2025 in einem Haus in Lübeck ein Feuer gelegt. Zwei Menschen starben an einer Rauchgasvergiftung. Eine Bewohnerin hatte sich durch einen Sprung aus einem Fenster vor den Flammen gerettet und dabei schwere Verletzungen erlitten. Das Gebäude wurde durch das Feuer erheblich beschädigt.
Die Unterbringung in der Psychiatrie sei nicht zeitlich befristet und könne länger dauern als eine Haftstrafe, erklärte die Gerichtssprecherin weiter. Eine Entlassung komme erst in Betracht, wenn keine Gefahr mehr von der Frau ausgehe. Dies werde regelmäßig mit ärztlichen Gutachten überprüft.
R.Fischer--VB