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Beschluss gegen vorzeitige Haftentlassung von Todespfleger Niels Högel rechtskräftig
Der wegen dutzender Morde verurteilte frühere Krankenpfleger Niels Högel muss definitiv mindestens 28 Jahre im Gefängnis bleiben. Ein Beschluss gegen seine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung nach 15 Jahren wurde rechtskräftig, wie ein Sprecher des Landgerichts Oldenburg am Freitag mitteilte. Weder Högel selbst noch die Staatsanwaltschaft gingen dagegen vor.
Das Landgericht hatte den Beschluss Mitte März gefällt und damit den Antrag Högels auf vorzeitige Entlassung abgelehnt. Es erklärte damals, die Schwere der Schuld Högels gebiete eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren Gefängnis.
Högel wird in den Medien auch "Todespfleger" genannt. Er hatte zwischen 2000 und 2005 auf Intensivstationen von Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst zahlreiche Patienten mit Medikamenten vergiftet, um lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie anschließend wiederzubeleben. Viele starben dabei. Das Ausmaß der Mordserie wurde trotz früherer Verdachtsmomente erst mit jahrelanger Verspätung bekannt.
In mehreren Prozessen zwischen 2006 und 2019 wurde Högel wegen des Tods von insgesamt 91 Patienten verurteilt. Wie das Gericht schon im März erklärte, bedeutet die Mindesthaftdauer von 28 Jahren nicht, dass er danach entlassen wird. Sie stelle nur einen Rahmen für die weitere Vollstreckung dar. Bevor Högel entlassen werden könne, müsse geprüft werden, ob er weiter gefährlich sei. Dazu werde dann ein psychiatrisches Sachverständigengutachten erstellt.
Bei der Entscheidung über die Mindesthaftdauer wurden den Angaben zufolge die Umstände der Taten sowie insbesondere auch die Persönlichkeit und Entwicklung des Verurteilten in der Zeit nach seiner letzten Verurteilung berücksichtigt. Besonders erschwerend wurde die außerordentlich hohe Zahl der Morde berücksichtigt, wie das Gericht mitteilte.
J.Marty--VB