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Mord an Großmutter: Lebenslange Haft für 24-Jährigen in München
Wegen der Ermordung seiner Großmutter hat das Landgericht München I einen 24-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht wertete die Tat am Dienstag als heimtückischen Mord, wie ein Gerichtssprecher in der bayerischen Landeshauptstadt mitteilte. Der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Sein Opfer sei zum Tatzeitpunkt arg- und wehrlos gewesen, was er ausgenutzt habe.
Das Gericht stellte fest, dass die Großmutter ein zentraler Mensch im Leben der Angeklagten war, nachdem sich seine Eltern getrennt hatten. Am Tattag hielt er sich demnach entgegen der Absprache mit seiner Oma allein in ihrer Wohnung auf, aß dort und durchwühlte einen Schrank, bevor er wieder ging.
Als die Frau dies später bemerkte, schrieb sie dem Enkel eine empörte Nachricht, verlangte die Herausgabe des Schlüssels und beauftragte einen Schlüsseldienst mit dem Austausch der Wohnungsschlösser. Der Angeklagte kehrte am Abend in die Wohnung zurück, stritt mit der Frau, stieß und erwürgte sie schließlich.
Zu einem späteren Zeitpunkt legte er die Leiche in die Badewanne und brachte ihr Schnitte an beiden Unterarmen bei, um so einen Suizid vorzutäuschen. Am Folgetag versuchte er noch, Zugang zu einem Schließfach der Großmutter zu erhalten, was allerdings misslang.
Die Frau hatte laut Gericht nicht damit gerechnet, angegriffen zu werden, und konnte sich nicht verteidigen. Der Angeklagte war demnach zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig. Im Prozess ließ er sich lediglich mit einer Verteidigererklärung zum Tatvorwurf ein und verweigerte Nachfragen.
Das Schwurgericht prüfte diese Erklärung und folgte ihr nur teilweise, weil vieles konstruiert wirkte. So erbrachte die Beweisaufnahme entgegen der Erklärung keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Großmutter den Angeklagten herabwürdigend behandelt, beleidigt oder geschlagen hatte.
Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl drückte Bedauern darüber aus, dass der Angeklagte sich nicht selbst geäußert hatte, weil er vielleicht Manches noch hätte erklären können. Sie hoffe, dass er die Zeit in der Haft für eine Psychotherapie und einen Schul- beziehungsweise Berufsabschluss nutzen werde, hieß es.
Das Gericht ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft München I können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, was binnen einer Woche geschehen müsste.
T.Ziegler--VB