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Frau betäubt und Vergewaltigung gefilmt: Lange Haftstrafe für Mann in München
Ein 28-Jähriger, der in Bayern eine Frau mit Narkosemitteln betäubte und sich anschließend bei Vergewaltigungen filmte, ist zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I verhängte gegen den Angeklagten am Dienstag unter anderem wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Nach Vollstreckung der Strafe soll zudem geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung vorliegen. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Markus Koppenleitner beging der Angeklagte menschen- und frauenverachtende Straftaten von einem geradezu monströsen Ausmaß. Er sei skrupellos, planvoll und mit großer krimineller Energie vorgegangen.
Nach der Beweisaufnahme des Gerichts hatte der Angeklagte eine junge Frau, mit der er eine Beziehung führte, in insgesamt sieben Fällen mit einer Kombination von drei Narkosemitteln betäubt und die bewusstlose Frau dann teils über drei Stunden vergewaltigt. Der Mann filmte seine Taten und speicherte die Videos auf seiner Festplatte. Ein Foto einer Tat stellte er in einen Telegram-Chat, wo er sich laut Gericht schon seit 2020 bewegte und Kontakt zu Männern hatte, denen vergleichbare Taten vorgeworfen werden.
Das Schwurgericht wertete zahlreiche Chats aus, in denen der Angeklagte sich mit anderen über die Taten austauschte. Koppenleitner zufolge wurden bewusstlose Frauen auf entmenschlichende Weise in diesen Chats als "tote Schweine" und Vergewaltigungen als "Autofahrten" bezeichnet. Das Gericht stützte seine Überzeugung aber vor allem auf die von dem Angeklagten hergestellten Videos.
Der Angeklagte hatte die Sexualdelikte eingeräumt, aber einen Tötungsvorsatz bestritten. Nach Auffassung des Gerichts handelte der 28-Jährige hingegen in zwei Fällen mit Tötungsvorsatz und unternahm nichts, um das Leben der Frau zu retten. Letztlich sei es Zufall gewesen, dass das mit drei Narkosemitteln betäubte Opfer, dessen Atmung bereits mehrfach ausgesetzt hatte, überlebte.
Rechtlich stufte das Gericht daher zwei Taten als versuchten Mord und unter anderem sechs Fälle als besonders schwere Vergewaltigung ein. Die Richter sahen die Mordmerkmale der Heimtücke, der Befriedigung des Geschlechtstriebs und der Ermöglichungsabsicht als erfüllt an.
Zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten wurde neben seinem Geständnis die Zahlung von 20.000 Euro an die Frau im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs gewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Revision am Bundesgerichtshof eingelegt werden.
J.Marty--VB