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Mordurteile in Stuttgarter Raserprozess: Lebenslang und 13 Jahre Haft
In einem als Mordfall eingestuften Raserprozess mit zwei Toten sind am Dienstag in Stuttgart drei Männer verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Hauptangeklagten G. wegen Mordes zu lebenslanger Haft und seinen Bruder I. wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein dritter Angeklagter erhielt eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung.
Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Tat, bei der vor gut einem Jahr in Ludwigsburg zwei junge Frauen ums Leben gekommen waren, als Mord einzustufen. Nach der Beweisaufnahme in dem seit Dezember laufenden Prozess sah es das Gericht als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 32 Jahre alte Hauptangeklagte bei einem verbotenen Autorennen in das Auto mit den zwei jungen Frauen gerast war. Beide starben damals noch am Unfallort.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Sein älterer Bruder wurde wegen versuchten Mordes und ansonsten denselben Vorwürfen verurteilt, außerdem wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Er soll nach dem Unfall mit dem dritten Angeklagten zusammen einfach weitergefahren sein. Der dritte Angeklagte wurde wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Beihilfe dazu verurteilt.
Die drei Männer sollen sich damals zu einem illegalen Rennen verabredet haben, jeder kam am Tattag am 20. März 2025 mit einem eigenen Auto. Nach einer kurzen Unterbrechung des Rennens vereinbarten die beiden Brüder ein Rennen mit nur noch zwei Autos im Bereich des Bahnhofs Ludwigsburg. Dabei kam es dann zu dem fatalen Zusammenstoß.
K.Sutter--VB