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Wegen Russlandsanktionen eingefrorene Gelder: Insolvenzverwalter scheitert vor Gericht
Aufgrund von Russlandsanktionen der EU blockierte Bankguthaben bleiben nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingefroren. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Es wies die vom Insolvenzverwalter der Kontoinhaberin eingelegte Berufung gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Gießen zurück. Es geht in dem Fall um knapp eine Million Euro, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 17 U 20/25)
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führe nicht dazu, dass die im Anhang der fraglichen EU-Sanktionsverordnung genannte Betroffene die Kontrolle über die Gelder verloren habe, betonte das Gericht. Es geht demnach um Gelder auf Bankkonten in Höhe von fast einer Million Euro. Das Vermögen der Schuldnerin ist demnach eine nach dem Recht der Isle of Man gegründete Gesellschaft. Hintergrund sind laut Gericht komplexe Firmen- und Treuhandstrukturen, in welche die Schuldnerin eingebunden ist.
Konkret handelte es sich um eine Klage des Insolvenzverwalters einer nicht näher genannten Schuldnerin gegen eine Bank. Das Kreditinstitut verweigerte die Auszahlung unter Verweis auf Sanktionsvorschriften - und bekam nun vor dem Oberlandesgericht Recht. Der Insolvenzverwalter kann aber noch versuchen, beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen.
Die Schuldnerin zählt demnach zum Zielkreis von Sanktionen, welche die EU bereits 2014 nach der völkerrechtswidrigen russischen Annexion der zur Ukraine gehörenden Krim erließ. 2023 wurde die Liste der Betroffenen erweitert. Die Sanktionen richten sich der EU zufolge gegen Menschen und Institutionen, welche die territoriale Unversehrheit, Stabilität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Wegen der russischen Aggression gegen die Ukraine verhängte die EU bereits zahlreiche Sanktionspakete.
E.Burkhard--VB