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Bayern: Geldstrafe für früheren Gerichtspräsidenten wegen sexueller Belästigung
Der frühere Präsident eines bayerischen Landgerichts ist wegen der sexuellen Belästigung seiner Sekretärin schuldig gesprochen worden. Wie das Landgericht München I nach Angaben vom Montagabend feststellte, hatte er die Frau gegen ihren Willen auf Mund und Wange geküsst. Das Landgericht bestätigte damit in der Berufung den Schuldspruch des Amtsgerichts, änderte aber die Strafe.
Das Amtsgericht hatte 2024 eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gegen den Mann verhängt. Das Landgericht änderte dies nun in eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 160 Euro, also insgesamt 19.200 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgegangen werden.
H.Gerber--VB