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Mehr als drei Jahre Haft wegen Missbrauchs für Priester: Tat auf Oktoberfest
Das Landgericht München I hat in einem Missbrauchsprozess den katholischen Pater Piotr. M. am Mittwoch zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er soll nach einem Oktoberfestbesuch zwei volltrunkene Jugendliche aus seiner Gemeinde zu vergewaltigen versucht haben, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Gericht verurteilte den Geistlichen wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen und dem Besitz jugendpornografischer Inhalte.
Nach den Feststellungen des Gerichts kam es ab 2005 in einer Gemeinde im Schwarzwald, wo der Geistliche seit 1997 tätig war, zu Übergriffen. Einem damals 14- oder 15-jährigen Jugendlichen habe er im Alkoholrausch in den Schritt gegriffen.
Bei einer Fahrt zum Münchner Oktoberfest mit diesem und einem weiteren Jugendlichen habe der Pater 2005 versucht, in die beiden sturzbetrunkenen Jugendlichen einzudringen. Die Vergewaltigung sei ihm aber nicht gelungen. Bei einer Durchsuchung fanden die Ermittler 2024 dann jugendpornografische Bilder auf dem Handy des Priesters.
Der Vorsitzende Matthias Braumandl hob dem Gerichtssprecher zufolge das vollumfängliche Geständnis hervor. Damit habe er Verantwortung übernommen. Das Gericht stufte den Angeklagten trotz Alkoholkonsums als voll schuldfähig ein. Die Taten in dem Pfarrheim waren nach dem zur Tatzeit geltenden Recht laut Gericht nicht strafbar.
Zu Lasten des Priesters wertete das Gericht, dass die beiden Tatopfer auch nach 20 Jahren noch erkennbar von der versuchten Vergewaltigung beeindruckt seien. Der Angeklagte habe zudem sein besonderes Vertrauensverhältnis als Pfarrer ausgenutzt.
Das Erzbistum Freiburg erklärte, das Urteil markiere einen wichtigen Schritt in der juristischen Aufarbeitung der Taten von Pater M.. Der Priester sei zwar Mitglied eines Ordens gewesen, seine Taten fanden trotzdem in der Erzdiözese statt.
Dem Bistum zufolge kamen die Ermittlungen nach einer Anzeige eines Betroffenen im Jahr 2023 zustande, der sich damals an die unabhängige Ansprechsperson des Erzbistums gewandt habe. Ohne seine Bereitschaft zur Anzeige wäre der Prozess nicht möglich gewesen.
T.Zimmermann--VB