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Tod von Jugendlichem bei Zahnbehandlung: Bewährungsstrafe für Narkosearzt in Hamburg
Fast zehn Jahre nach dem Tod eines Jugendlichen bei einer Zahnbehandlung in Hamburg ist ein Narkosearzt in einem zweiten Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Neuverhandlung war nötig, weil der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil aus 2024 teils aufgehoben hatte. Damals war der Arzt zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Die Neuverhandlung betraf nur den Rechtsfolgenausspruch, also die gegen den mittlerweile 69-jährigen Mediziner verhängte Strafe. Es ging nicht um eine komplette neue Beweisaufnahme und die Frage der Schuld an sich. Einer Sprecherin zufolge entschied das Gericht außerdem, dass vier Monate Haft wegen überlanger Verfahrensdauer bereits vollstreckt sind.
Den gerichtlichen Feststellungen zufolge hatten der Anästhesist und die behandelnde Zahnärztin den 18-jährigen Patienten vor dem mehrstündigen Eingriff unter Vollnarkose in einer Praxis nicht ordnungsgemäß über Art und Risiken der Narkoseüberwachung aufgeklärt. Der Jugendlich erlitt demnach aufgrund unsachgemäßer Narkoseführung ein Lungenödem und starb wenige Stunden nach dem Eingriff am 27. Mai 2016 in einem Krankenhaus.
Die behandelnde Zahnärztin wurde im ersten Prozess 2024 freigesprochen, wogegen die Staatsanwaltschaft später erfolgreich Revision einlegte. Das Verfahren gegen die Medizinerin wurde zwischenzeitlich gegen eine Geldzahlung an eine Nebenklägerin eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Sie stand daher nicht erneut vor Gericht.
S.Spengler--VB