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Entlassung von Polizeianwärtern wegen Zweifeln an Verfassungstreue rechtens
Die Entlassung von zwei Polizeikommissaranwärtern aus Brandenburg wegen Zweifeln an der Verfassungstreue ist rechtens. Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach Angaben vom Donnerstag entschied. Beamte müssten sich in ihrem ganzen Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhalt eintreten. (Az.: 4 S 7/26 und 4 S 8/26).
Die Polizei entließ die beiden Männer, nachdem durch eine Reihe von Aussagen von Anwärterkollegen Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen waren. Grund dafür waren verfassungsfeindliche Aussagen der beiden Beamten. Dagegen gingen die Polizisten gerichtlich vor. Schon das Verwaltungsgericht Potsdam wies dies in erster Instanz zurück. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun.
Träten Beamte nicht für die demokratische Grundordnung ein, könne ihnen von den Bürgern nicht das erforderliche Vertrauen entgegengebracht werden, entschieden die Richter. Begründete Zweifel des Dienstherrn reichten für die Kündigung aus. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar.
A.Ruegg--VB