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Tödliche Messerattacke auf Kind in Bayern: Strafe für Jugendlichen wird neu verhandelt
Zweieinhalb Jahre nach einer tödlichen Messerattacke auf ein Kind in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Regensburg muss das Landgericht Weiden neu über die Strafe für den jugendlichen Täter verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand Fehler in dem Urteil gegen den zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen, wie aus einer am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Die Revisionen der Generalstaatsanwaltschaft München und eines bei der Tat verletzten Pflegers hatten damit Erfolg. (Az. 6 StR 276/25)
Die Feststellungen zum Mord an dem Kind ließ der BGH bestehen. Da das Urteil teilweise aufgehoben wurde, muss dennoch über die Strafe insgesamt neu verhandelt werden. Das Landgericht stellte in seinem Urteil vom Februar 2025 fest, dass der Jugendliche während seiner Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung der Psychiatrie den Plan gefasst hatte, seine Tötungsfantasien in die Tat umzusetzen.
Wenige Tage vor der Tat im Oktober 2023 schmuggelte er zwei Messer auf das Klinikgelände. Am Tattag stach er zunächst auf einen Lehrer der Schule des Krankenhauses ein, der lebensgefährlich verletzt wurde. Er ließ erst von dem Mann ab, als eine durch Hilferufe alarmierte Lehrerin erschien. Der Lehrer konnte durch eine schnelle notfallmedizinische Versorgung gerettet werden.
Kurz nach dem ersten Angriff attackierte der Jugendliche in der nahen Tagesklinik den in einem Aufenthaltsraum spielenden Siebenjährigen. Ein Pfleger versuchte, dem Kind zu helfen und den Jugendlichen zu entwaffnen. Er packte ihn von hinten und schlug ihm das Messer aus der Hand, wobei er selbst verletzt wurde. Der kleine Junge starb am nächsten Tag an seinen schweren Verletzungen.
Dem Urteil zufolge war der 14-Jährige wegen einer psychischen Erkrankung erheblich vermindert schuldfähig. Das Landgericht sprach ihn wegen Mordes an dem Kind sowie versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an dem Lehrer schuldig und verurteilte ihn zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe. Außerdem ordnete es an, dass er vorerst unbefristet in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Der BGH überprüfte das Urteil und stellte fest, dass das Landgericht Fehler gemacht hatte bei der Begründung, mit der es einen versuchten Mord und eine versuchte gefährliche Körperverletzung auch an dem Pfleger verneinte. Darüber und über die Strafe für den inzwischen 16 Jahre alten Angeklagten muss es noch einmal verhandeln.
C.Bruderer--VB