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Suizidhilfe für psychisch Kranken: Arzt in Essen erneut wegen Totschlags verurteilt
Ein Arzt aus Nordrhein-Westfalen ist bereits zum zweiten Mal verurteilt worden, weil er einem psychisch kranken Patienten beim Suizid half. Das Landgericht Essen verhängte eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten wegen Totschlags gegen den Neurologen und Psychiater, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Schon 2024 war er in einem anderen Fall verurteilt worden.
Der aktuelle Fall spielte sich zwischen 2021 und 2023 ab. Der damals 40 Jahre alte Patient habe den Arzt 2021 kontaktiert, führte das Gericht aus. Dieser habe ihn besucht, um beurteilen zu können, ob er wirklich aus freier Verantwortung sterben wolle. Später kam der Patient in die Psychiatrie. Danach, im Juni 2023, wurde er von dem Arzt noch einmal untersucht.
Er sei zu dem Schluss gekommen, dass der Mann aus freier Verantwortung sterben wolle. Wie das Gericht feststellte, legte der Arzt ihm einen venösen Zugang und hängte daran eine Infusion mit einem Narkosemittel. Der Patient habe sich dann selbst eine tödliche Dosis verabreicht.
In Wirklichkeit lag sein Suizidwunsch aber an seiner Depression, wie das Gericht ausführte. Wegen der Krankheit sei er der nicht realistisch begründeten Meinung gewesen, dass es keinen Zweck habe weiterzuleben. Der Arzt habe billigend in Kauf genommen, dass er die Entscheidung wegen der Erkrankung nicht freiverantwortlich treffen konnte. Trotzdem habe er ihm das tödlich wirkende Medikament zur Verfügung gestellt.
In die Strafe wurde die frühere Strafe von 2024 einbezogen. Auch in dem ersten Fall ging es um Sterbehilfe für einen psychisch kranken Mann. Das Landgericht stellte damals fest, dass der Arzt einem Patienten beim Suizid geholfen hatte, obwohl dieser seine Entscheidung wegen einer akuten paranoiden Schizophrenie nicht frei treffen konnte.
Der Arzt wandte sich gegen das Urteil von 2024 an den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, hatte in Karlsruhe aber keinen Erfolg.
T.Egger--VB