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Bis zu zwei Jahre Haft für Deepfakes und stärkere Persönlichkeitsrechte geplant
Das Erstellen und Verbreiten von sogenannten pornografischen Deepfakes soll künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Möglich ist auch eine Geldstrafe, wie aus bekannt gewordenen Details zum geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt hervorgeht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will in Kürze den kompletten Gesetzentwurf vorlegen. Sie hatte die Pläne vor dem Hintergrund des Falls der Schauspielerin Collien Fernandes angekündigt.
Fernandes war vergangene Woche mit Vorwürfen der digitalen sexualisierten Gewalt gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit gegangen. In Spanien brachte sie ihre Vorwürfe zur Anzeige, die Justiz auf Mallorca prüft diese derzeit nach eigenen Angaben. Sie umfassen demnach Aneignung des Personenstandes, Geheimnisverrat, öffentliche Beleidigung, regelmäßige Misshandlung und schwere Drohungen. Ulmen selbst bestreitet die Anschuldigungen, es gilt die Unschuldsvermutung.
Hubig hatte nach Bekanntwerden des Falls und der damit einhergehenden Empörung und Solidarität mit der Schauspielerin angekündigt, rasch Gesetzeslücken zu schließen. Derzeit ist beispielsweise das bloße Herstellen gefälschter pornografischer Aufnahmen hierzulande nicht strafbar und auch "nicht notwendigerweise jede Form des Verbreitens", wie ein Sprecher von Hubig kürzlich ausgeführt hatte. Der strafrechtliche Teil des Gesetzentwurfs lag AFP am Dienstag vor.
Paragraf 184k des Strafgesetzbuchs, der die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen behandelt, soll künftig auch Deepfakes und digitale Voyeurismusfälle umfassen, etwa Aufnahmen in Saunen und Umkleiden und unter die Kleidung. Erfasst werden soll hier künftig außerdem das nicht einvernehmliche Teilen von Bildern, Videos oder Deepfakes - und zwar unabhängig davon, ob sie im Einvernehmen erstellt wurden. Das schließt auch die sogenannten Rachepornos mit ein.
Neben dem Schutz der Intimsphäre durch Bildaufnahmen soll es in einem neuen Tatbestand um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte gehen. Auch hier soll mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden, wer Dritten manipulierte Aufnahmen unbefugt zugänglich macht, wenn diese geeignet sind, "dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden". Dazu zählen auch mittels KI verfälschte Stimmaufnahmen und Filmsequenzen.
Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann forderte "alle demokratischen Kräfte" auf, sich hinter den Plänen zu versammeln, sodass "sehr schnell und sehr zeitnah" ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet werden könne. "Wir brauchen ein verschärftes Strafrecht für die sexualisierte digitale Gewalt", sagte sie in Berlin. Es sei an der Zeit, "endlich über Sexismus, über patriarchale Strukturen nicht nur zu diskutieren, sondern Frauen besser zu schützen". Das Grundgesetz habe einen Schutzauftrag, "und dem müssen wir nachkommen".
G.Haefliger--VB