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Bayern: Lebenslange Haft nach Todesschüssen auf Hochzeitsfeier in Fürth
Ein Jahr nach tödlichen Schüssen auf einer Hochzeitsfeier im bayerischen Fürth hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den Todesschützen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann als "Akt der Selbstjustiz" auf der Feier den Vater seiner früheren Lebensgefährtin erschossen hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Der Vater und die beiden Brüder des Angeklagten müssen sich demnach ab Ende April wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten.
Zu den Todesschüssen auf den 47-Jährigen kam es auf einer von mehreren hundert Gästen besuchten Hochzeitsfeier. Das Gericht sah keine Tat im Affekt und auch keine psychische Erkrankung als Auslöser, sondern eine gemeinschaftlich von der Familie geplante Tat.
Demnach kam es nach der Trennung des Angeklagten von seiner Lebensgefährtin zu immer weiter eskalierenden Streitigkeiten zwischen den Familien des ehemaligen Paars. Dabei ging es um Geldforderungen.
In Begleitung seines Vaters und seiner Brüder habe der Angeklagte dann auf der Hochzeit die Familienehre wieder herstellen wollen und ein innerhalb seiner Familie gesprochenes Todesurteil gegen den Vater seiner früheren Partnerin vollstreckt, befand das Gericht.
Der Angeklagte hatte die Schüsse gestanden. Er gab aber im psychiatrischen Gutachten Halluzinationen und Albträume an. Der psychiatrische Sachverständige diagnostizierte laut Gericht eine Schizophrenie bei dem Mann.
Er wurde dennoch als schuldfähig eingestuft. Nach der Tat war der Todesschütze zunächst nach Frankreich geflohen. Dort stellte er sich aber wenige Tage später.
L.Meier--VB