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Tödlicher Raserunfall in Thüringen: Verurteilung wegen Mordes muss neu geprüft werden
Anderthalb Jahre nach einem tödlichen Raserunfall im Saale-Orla-Kreis in Thüringen muss der Fall neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) trug dem Landgericht Gera auf, die Verurteilung des Verursachers wegen Mordes neu zu prüfen. Das geht aus einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervor. (Az. 4 StR 441/25)
Der zu dem Zeitpunkt 25-Jährige wurde im Mai zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht ging von einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz aus. Der Mann habe sich in der Gegend ausgekannt. Als er am Unfalltag im Juli 2024 auf einer Kreisstraße vor einer Kurve und Senke auf die Gegenfahrbahn fuhr, um einen Bekannten zu überholen, habe er das Risiko eines Frontalzusammenstoßes und den Tod anderer Autofahrer oder seines Beifahrers billigend in Kauf genommen.
Tatsächlich stieß sein Wagen mit einem entgegenkommenden Auto zusammen, die Fahrerin des anderen Autos starb. Der Beifahrer des Unfallverursachers wurde schwer verletzt.
Der Angeklagte wandte sich nach dem Urteil in Gera an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser fand nun Rechtsfehler und hob es teilweise auf. Das Landgericht muss neu prüfen, ob es sich tatsächlich um Mord handelte. Dafür muss es klären, wann der Angeklagte seinen Tötungsvorsatz fasste und ob ein Abbrechen des Überholvorgangs zu diesem Zeitpunkt den Unfall noch verhindert hätte.
C.Stoecklin--VB