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Mann in Mordabsicht auf Gleise gelegt: Bundesgerichtshof verwirft Revisionen
Im sogenannten Gleismordfall in Bayern hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen zweier Angeklagter verworfen. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth habe keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Im März 2025 waren drei Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt worden, weil sie einen Zechkumpan verprügelt und ihn zum Sterben auf Bahngleise gelegt hatten.
Zwei Angeklagte legten Revision ein, sie waren zu Freiheitsstrafen von 13 beziehungsweise neun Jahren verurteilt worden. Ein dritter Angeklagte erhielt lebenslange Haft.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die Männer im April 2025 in Neumarkt in der Oberpfalz ihren Bekannten zunächst misshandelt. Anschließend legten sie das Opfer absichtlich quer auf ein vielbefahrenes Bahngleis, wo es wenige Augenblicke später von einem Güterzug überrollt wurde.
Das Gericht wertete die Tat als gemeinschaftlich begangenen Mord und stellte das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe fest. Die Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte wurden zeitlich begrenzt, weil sie von Beginn an maßgeblich zur Aufklärung der Tat beigetragen hatten. Der zu neun Jahren verurteilte Mann erhielt eine mildere Strafe, weil er von Kind auf kognitiv beeinträchtigt ist.
R.Fischer--VB