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Pony fällt beim Einschläfern auf Tierärztin: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Eine Ponyhalterin haftet nicht für Verletzungen einer Tierärztin, wenn ein Tier während des Einschläferns auf sie fällt. Das Umfallen des Ponys sei keine "typische Tiergefahr" gewesen, sondern allein auf die Schwerkraft während des Sterbeprozesses zurückzuführen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Montag mit. Die Tierärztin hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro verlangt.
Laut Gerichtsangaben schläferte die Tierärztin ein schwer krankes Shetlandpony ein. Dazu verabreichte sie dem Tier auf einem Rasenstück eine Injektion. Während des Sterbens kippte das rund 250 Kilogramm schwere Pony zur Seite und riss die Tierärztin zu Boden. Das Tier lag anschließend mit der Schulter auf ihrem Bein. In der Folge konnte die Tierärztin ihr Bein mehrere Monate nicht belasten.
Nach Auffassung des Gerichts verwirklichte sich dabei jedoch keine sogenannte Tierhalterhaftung. Voraussetzung wäre ein unberechenbares, selbstständiges Verhalten des Tiers gewesen, das seiner "tierischen Natur" entspricht. Während des Sterbeprozesses habe das Pony jedoch nicht mehr die Kraft zum Stehen gehabt und die Bewegung selbst nicht mehr steuern können.
Der entsprechende Hinweisbeschluss des OLG erfolgte Ende Januar. Die Klägerin nahm ihre Berufung daraufhin zurück. Damit wurde das vorangegangene Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom Oktober 2025 rechtskräftig.
C.Stoecklin--VB