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Millionenstreit um Coronatests in Hessen: Zentrenbetreiber muss vorerst nicht zahlen
Im millionenschweren Rechtsstreit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung in Hessen und dem Betreiber vieler Zentren für Coronatests muss der Betreiber vorerst keine 56 Millionen Euro zahlen. Die Kassenärztliche Vereinigung prüfte und begründete die Voraussetzungen für die Rückforderung nicht gut genug, wie der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Freitag entschied.
Die Firma hatte nach Gerichtsangaben während der Pandemie von Dezember 2020 bis Februar 2023 viele Teststellen in Hessen betrieben. Wegen Auffälligkeiten bei der Dokumentation von Abrechnungen und Leistungen seien der Kassenärztlichen Vereinigung Zweifel daran gekommen, dass die abgerechneten Leistungen wirklich ordnungsgemäß erbracht wurden.
Sie forderte alle Zahlungen zurück, insgesamt 56 Millionen Euro. Dagegen wehrte sich die Firma mit einem Eilantrag und hatte vor dem Verwaltungsgericht Gießen teilweise Erfolg. Demnach sollten 25 Millionen Euro zunächst nicht gezahlt werden. Beide Seiten wandten sich mit Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof.
Dieser stellte nun fest, dass die Kassenärztliche Vereinigung nicht die vollständige Vergütung auf der Grundlage von einzelnen Dokumentations- und Abrechnungsverstößen zurückfordern durfte. Ob sie wegen einzelner Verstöße das Geld zu einem geringen Teil zurückzahlen muss, wurde in Kassel nicht entschieden.
S.Leonhard--VB