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Wirecard-Skandal: Klage von Bank auf Schadenersatz muss weiter verhandelt werden
Die Klage einer Bank auf Schadenersatz im Wirecard-Skandal muss vor dem Landgericht München I weiter verhandelt werden. Ihre möglichen Ansprüche werden von dem Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht nicht erfasst, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss klarstellte. Die Bank hatte Wirecard Kredite gewährt. (Az. III ZB 22/24)
Das Geldhaus klagte gegen einen Wirtschaftsprüfer, der bei dem inzwischen insolventen Finanzdienstleister Jahresabschlussprüfungen machte. Er soll der Klage zufolge seine Pflichten verletzt haben.
Wirecard galt einst als Hoffnungsträger und seine Aktie als gute Investition. Dann wurde bekannt, dass Wirecard jahrelang Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht haben soll, wodurch der Umsatz künstlich aufgebläht wurde. Schließlich meldete Wirecard Insolvenz an, die Anleger verloren viel Geld.
Das Verfahren der Bank wurde vom Landgericht mit Blick auf das Musterverfahren ausgesetzt. Das Oberste Landesgericht verhandelt darin seit Ende November über Schadenersatz für Aktionäre. Klar ist aber bereits, dass eventuelle Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, welche die Wirecard-Bilanzen prüfte, nicht in diesem Verfahren geklärt werden.
Der BGH ordnete nun an, dass das Verfahren rund um die Klage der Bank vor dem Landgericht fortgeführt werden muss. Denn die Ansprüche, die sie geltend macht, fallen nicht unter das Gesetz zu Kapitalanleger-Musterverfahren.
Aktuell läuft vor dem Münchner Landgericht I außerdem ein Strafprozess gegen den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und zwei weitere Manager. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem bandenmäßiger Betrug.
Im November hatte der BGH bereits entschieden, dass Wirecard-Aktionäre sich bei der Verteilung von Geld aus der Insolvenzmasse hinten anstellen müssen und Gläubigern nicht gleichgestellt werden. Wenig später erlaubte er dem Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé, bestimmte Akten von EY einzusehen.
D.Schaer--VB