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Besitzer von Chihuahua muss für Verletzungen von schwangerer Frau durch Sturz haften
Stürmt ein unangeleinter Chihuahua auf eine hochschwangere Frau zu, die dadurch stürzt und sich verletzt, muss der Hundebesitzer laut einem Gerichtsentscheidung aus Bayern Schadenersatz zahlen. Dass sie vor dem Tier floh, kann ihr nicht als Mitschuld angerechnet werden, wie das Oberlandesgericht Nürnberg am Donnerstag mitteilte. Es sprach der Frau 1500 Euro Schadensersatz zu.
Der unangeleinte Hund war im Hofgarten in Ansbach auf die zum damaligen Zeitpunkt hochschwangere Frau zugestürmt. Sie stürzte und brach sich den linken Oberarm. Vor Gericht verlangte sie Schadenersatz.
In erster Instanz hatte die Klage am Landgericht Ansbach im September 2024 nur teilweise Erfolg. Das Gericht ging von einer 80-prozentigen Mitschuld der Frau aus, weil sie versucht hatte, auf einem nicht befestigten Weg wegzulaufen. In zweiter Instanz änderte das Oberlandesgericht das Urteil nun ab und sprach ihr Schadenersatz ohne eine Mitschuld zu.
In der konkreten Situation habe es für die Frau keine Rolle gespielt, ob der Hund freundlich auf sie zugelaufen sei oder nicht, entschieden die Richter. Ein solches Verhalten könne nicht sicher als nicht aggressiv eingeschätzt werden. Wegen seiner geringen Größe könne ein Chihuahua zwar keine schweren Verletzungen bei einem Menschen verursachen, weswegen eine hochriskante Flucht eine Mithaftung begründen könne.
Davon sei in diesem Fall aber nicht auszugehen, weil die Frau um wenige Meter auf einem gepflegten Parkrasen zurückgewichen sei. Auch eine mögliche Panikreaktion der Frau sei dem Hundehalter zuzurechnen, weil dieser sich nicht an die Anleinpflicht im Park gehalten habe. Dass der Sturz Ursache für die Frühgeburt des Kinds war, konnte das Gericht nicht feststellen.
D.Schlegel--VB