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Urteil: Corona-Erkrankung von Lehrer nach Klassenfahrt kein Dienstunfall
Die Corona-Erkrankung eines verbeamteten Lehrers nach einer Klassenfahrt ist einem Gerichtsurteil zufolge kein Dienstunfall. Das Verwaltungsgericht Münster wies die Klage eines Pädagogen aus dem Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Kläger habe nicht nachweisen können, dass er sich tatsächlich auf der Klassenfahrt angesteckt habe, hieß es zur Begründung.
Der Lehrer hatte nach Gerichtsangaben Ende 2022 an einer Klassenfahrt mit rund 80 Schülerinnen und Schülern nach Berlin teilgenommen. Kurz nach der Rückkehr wurde bei ihm eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt. Er machte geltend, er habe sich während der Dienstzeit auf der Reise angesteckt und sei dort einem erhöhten Risiko ausgesetzt gewesen.
Das Gericht entschied, eine Infektionskrankheit könne zwar grundsätzlich als Dienstunfall anerkannt werden. Voraussetzung sei jedoch, dass feststehe, dass die Ansteckung zu einem konkret bestimmbaren Zeitpunkt an einem bestimmten Ort im Dienst erfolgt sei. Das habe der Kläger jedoch nicht nachweisen können.
Zwar sei nach den Inkubationszeiten des Virus eine Ansteckung während der Klassenfahrt wahrscheinlich. Eine Infektion im privaten Umfeld sei aber nicht auszuschließen.
Auch eine Anerkennung als Berufskrankheit komme nicht in Betracht, entschied das Gericht weiter. Der Lehrer sei während der Klassenfahrt keiner deutlich höheren Infektionsgefahr ausgesetzt gewesen als die Allgemeinbevölkerung. Das Urteil fiel Ende Februar und ist nicht rechtskräftig.
R.Buehler--VB