-
Toilettengebühr für Veranstaltungsgäste: Verbraucherschützer mit Klage erfolgreich
-
Freispruch im neuem Prozess um erstochenen 17-Jährigen in Rheinland-Pfalz
-
Keine Ermittlungen zu langfristiger Beurlaubung von Staatssekretären in Mainz
-
Österreicher Felbermayr soll neues Mitglied im Rat der Wirtschaftsweisen werden
-
Großrazzia gegen mutmaßliche Autodiebe: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen
-
Luftkampfsystem FCAS: Dassault bekräftigt Vorwürfe gegen Airbus
-
Mord am Ammersee: Urteil gegen 23-Jährigen rechtskräftig
-
Handballer ohne Wolff gegen Ägypten
-
Anstieg der Spritpreise: Frankreich will Tankstellen kontrollieren
-
Nordkorea enthüllt offenbar erstmals Statue von Machthaber Kim
-
Erste Maschine mit Franzosen aus Golfregion in Paris gelandet
-
Nordrhein-Westfalen: Einjähriges Mädchen stirbt nach Sturz aus Fenster
-
Athleten Deutschland fordert Aufhebung von Petzold-Sperre
-
Athen: Gericht bestätigt Verurteilungen von Anführern der Ex-Neonazi-Partei Goldene Morgenröte
-
Schmerzen und Übelkeit: Zahl der Frauen mit Diagnose Endometriose drastisch gestiegen
-
Rassistisches Motiv: Anklage nach Hammerattacke von 15-Jährigem auf Schüler
-
Flugverspätung wegen langer Abfertigung: EU-Gericht urteilt zugunsten der Passagiere
-
FC Bayern: Bühl fällt "mehrere Wochen" aus
-
Studie: Psychische Folgen von Coronapandemie für junge Menschen weiter spürbar
-
Frankreich beruft G7-Finanzministertreffen ein
-
Durchsuchungen gegen mutmaßliche Unterstützer von Schleusern in Sachsen-Anhalt
-
Schauspielerin Maria Furtwängler mag zunehmende Falten in Gesicht: "Coole Alte"
-
Berlin: Stellvertretender FDP-Chef tritt aus Partei aus und will CDU unterstützen
-
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen falsche Ärztin aus Niedersachsen
-
Tödlicher Angriff auf 35-Jährigen: Ehemalige Lebensgefährtin unter Mordverdacht
-
Nach Schwärmerei für Mädchen: Ehefrau nimmt CDU-Spitzenkandidat Hagel in Schutz
-
Klinikbehandlungen von Frauen wegen Endometriose binnen zehn Jahren stark gestiegen
-
Fünfter Kriegstag: Ölpreis steigt weiter
-
Adidas verlängert Vertrag von Chef Björn Gulden bis Ende 2030
-
Dobrindt: Sicherheitslage in Deutschland trotz Iran-Krieg unverändert
-
Ifo-Umfrage: Geschäftsklima in der Autoindustrie im Februar verbessert
-
Feuerwehr rettet vermisste Hündin aus Moor in Stuttgart
-
Empire State Building in Farben der WM-Gastgeber angestrahlt
-
Lys sagt Start in Indian Wells ab
-
Iran-Krieg: Libanon meldet mindestens elf Tote bei israelischen Angriffen
-
Neue Umfrage sieht CDU in Baden-Württemberg drei Prozentpunkte vor Grünen
-
NBA: Sieg für Schröder im Spitzenspiel
-
Wück warnt vor Norwegen: "Anderes Kaliber"
-
Bericht: Bundesumweltministerium streicht zeitliches Ziel für Atommüllendlager
-
SPD und CDU in Brandenburg stellen Koalitionsvertrag vor
-
Brüssel stellt abgeschwächten Entwurf für "Made in Europe"-Industriequoten vor
-
Minister Prien und Schneider stellen sich Befragung im Bundestag
-
Epstein-Skandal: US-Handelsminister Lutnick zu Aussage vor Kongressausschuss bereit
-
Schüsse auf Küstenwache: Kubanische Behörden werfen Überlebenden Terrorismus vor
-
Iran-Krieg: Kanadas Premier Carney ruft zu rascher Deeskalation auf
-
Merz bei Trump: Kanzler betont Gemeinsamkeiten im Iran-Krieg
-
Türkischer Außenminister: Iranische Vergeltungsangriffe in Golfstaaten "falsche Strategie"
-
Liverpool patzt beim Tabellenletzten Wolverhampton
-
Copa del Rey: Flicks Barca scheitert dramatisch
-
Merz versucht Trump mit Faksimile von historischer Urkunde in Handelsstreit zu besänftigen
Mord am Ammersee: Urteil gegen 23-Jährigen rechtskräftig
Anderthalb Jahre nach einem Mord im bayerischen Herrsching am Ammersee ist ein 23-Jähriger rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Landgerichts München II, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Der Täter hatte den 74-Jährigen dem Urteil zufolge angegriffen, als er ihm die Tür öffnete. Er tötete ihn mit mindestens 13 Messerstichen.
Wie das Landgericht feststellte, war der Angeklagte vor der Tat aus Serbien eingereist, wo er bereits wegen krimineller Machenschaften unter Druck stand. Er hatte Schulden und wollte schwere Straftaten begehen, um zu Geld zu kommen. In Herrsching buchte er dem Urteil zufolge im Sommer 2024 ein Hotelzimmer und kaufte in einem Supermarkt zwei Küchenmesser.
In dem Anwesen, in dem das spätere Mordopfer mit seiner Frau wohnte, vermutete der Angeklagte Beute und spähte es aus. Er durchtrennte die Kabel der Überwachungskameras, klingelte mehrmals und erstach den Mann, als dieser die Tür öffnete. Die Frau konnte fliehen. Der Täter setzte sich über Österreich nach Frankreich ab, wo er knapp eine Woche nach dem Mord festgenommen und dann nach Deutschland ausgeliefert wurde.
Das Landgericht stellte fest, dass er aus Habgier gehandelt habe, um in das Haus einbrechen und Wertgegenstände stehlen zu können. Er habe gewusst, dass zwei Menschen in dem Gebäude waren, und die Absicht gehabt zu töten. Das Gericht stellte in seinem Urteil im August 2025 außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, unter anderem wegen der "erheblichen" kriminellen Energie.
Es stufte den Mann als sehr gefährlich ein. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist für ihn praktisch ausgeschlossen. Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler, das Münchner Urteil wurde rechtskräftig.
N.Schaad--VB