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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen falsche Ärztin aus Niedersachsen
Ein Urteil gegen eine falsche Ärztin aus Niedersachsen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte es, wie das Landgericht Osnabrück am Mittwoch mitteilte. Die 24-Jährige hat kein abgeschlossenes Medizinstudium, gab sich aber als Ärztin aus und behandelte Patienten. Sie ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht und bleibt dort. (Az. 3 StR 368/25)
Die Frau studierte dem Urteil zufolge zuletzt im vierten Semester Medizin. Auch den Zugang zum Medizinstudium hatte sie sich demnach durch gefälschte Zeugnisse verschafft. Das Landgericht sprach sie im März 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen und wegen Betrugs sowie des unbefugten Führens der Berufsbezeichnung Ärztin schuldig. Es ordnete ihre Unterbringung in der Klinik an. Dabei ließ es sich auch von einem Sachverständigen beraten.
Schließlich war es davon überzeugt, dass die Angeklagte eine mittelschwere Persönlichkeitsstörung hat und an Narzissmus leidet. Sie habe den Drang, als Ärztin zu arbeiten. Wenn sie das tue, drohten ihren Opfern schwere Schäden. Die Frau sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, erklärte das Gericht und verwies darauf, dass es nur vom Zufall abhänge, welche medizinischen Eingriffe sie vornehme. Dabei könnten sogar Menschen sterben.
Die 24-Jährige wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler. Er bestätigte das Osnabrücker Urteil, und es wurde rechtskräftig. Die Frau bleibt in der Psychiatrie. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob diese Unterbringung weiter notwendig ist, wie das Landgericht ausführte. Sollten die Voraussetzungen irgendwann nicht mehr bestehen, könnte sie, womöglich unter Auflagen, entlassen werden.
M.Schneider--VB