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Gewaltverbrechen an 35-Jährigem: Jugendstrafe wegen Mordes in Schleswig-Holstein
Knapp fünf Jahre nach einem tödlichen Gewaltverbrechen an einen Mann im schleswig-holsteinischen Ratzeburg ist ein zur Tatzeit 19-Jähriger vom Landgericht Lübeck wegen Mordes verurteilt worden. Die Kammer verhängte nach Angaben einer Sprecherin am Dienstag eine Jugendstrafe von fünf Jahren Haft, wobei es insbesondere ein Geständnis mildernd berücksichtigte.
Einen weiteren zur Tatzeit 34-jährigen Beschuldigten sprach das Gericht vom Vorwurf des Mordes frei. Es ließ sich demnach nicht zweifelsfrei klären, ob beide das 35-jährige Opfer gemeinsam getötet hatten. Es sei auch möglich, das der Jüngere allein gehandelt habe.
Die Tat hatte sich im Mai 2021 ereignet. Laut Anklage handelte es sich bei dem getöteten Mann um den früheren Lebensgefährten der Schwester des jüngeren Angeklagten, der ältere Mitangeklagte war deren neuer Partner. Demnach wurde das Opfer im Schlaf attackiert und getötet.
Laut Anklage sollten die beiden Angeklagten den Toten später auf einem Grundstück in Alt-Mölln vergraben haben. Der Mann galt zunächst als vermisst, seine Leiche wurde erst eineinhalb Jahre später gefunden. Die Beschuldigten wurden daraufhin in Nordrhein-Westfalen festgenommen.
Bei Beschuldigten kann abhängig vom persönliche Reifezustand bis zu einem Alter von 21 Jahren das sogenannte Jugendrecht angewandt werden, maßgeblich ist das Alter zum Tatzeitpunkt. Das Jugendrecht gewichtet Ziele wie Resozialisierung und erzieherische Einwirkung höher als das Erwachsenenstrafrecht. Die mögliche Höchststrafe liegt bei zehn Jahren.
T.Germann--VB