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Mann wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe bei Maskenverkäufen verurteilt
Weil er während der Coronapandemie bei Verkäufen von FFP2-Masken Steuern in Millionenhöhe hinterzog, ist ein Geschäftsmann aus Bayern zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München sprach Mann am Dienstag unter anderem der Steuerhinterziehung, des unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe und des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Nach Feststellung der Kammer war der Mann aus Gauting im Landkreis Starnberg Inhaber einer Firma mit Sitz in der Schweiz. Diese lieferte während der Pandemie millionenfach Masken an das Bundesgesundheitsministerium. Dabei hinterzog der Mann laut Gericht betriebliche Steuern in Höhe von 9,1 Millionen Euro und persönliche Steuern in Höhe von 1,6 Millionen Euro.
Bei seiner Festnahme führte der Anklage laut Gerichtssprecherin einen geladenen Revolver und Munition bei sich, obwohl er nicht über einen Waffenschein verfügte. Außerdem hatte er zwei totalgefälsche slowenische Ausweise bei sich, um über seine Identität zu täuschen.
Die vom Angeklagten ins Feld geführte Immunität durch einen Diplomatenstatus der afrikanischen Republik São Tomé und Príncipe ließ das Gericht der Sprecherin zufolge nicht gelten. Eine entsprechende Akkreditierung habe in Deutschland nicht vorgelegen.
Dem Urteil war eine Verständigung vorausgegangen, also der Einigung auf einen bestimmten Strafrahmen für den Fall eines Geständnisses. Tatsächlich räumte der wegen Vermögensdelikten vorbestrafte Angeklagte die Taten ein.
Mit dem Urteil ordnete das Gericht die Einziehung der hinterzogenen Steuern bei dem Angeklagten an. Die Waffe wurde mit Zustimmung des Manns formlos eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
C.Koch--VB