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Ehefrau ermordet und Leiche einbetoniert: Lebenslange Haft in Rheinland-Pfalz
Weil er seine Ehefrau ermordete und ihre Leiche in einer Garage einbetonierte, hat das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz einen 31-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die zuständige Kammer sah die Vorwürfe der Anklage als erwiesen an, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Demnach ermordete der Mann seine getrennt von ihm lebende Ehefrau im Juli in Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Während des Scheidungsverfahrens hatte sie finanzielle Forderungen gestellt und eine Änderung der bisherigen Umgangsregeln bei dem gemeinsamen Kind gewollt. Aus diesem Grund wollte er sie töten. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann die Tat und die Beseitigung der Leiche akribisch plante. Unter falschem Vorwand grub er in einem Raum nahe der Garage ein Loch. Zudem sorgte er dafür, dass seine neue Lebensgefährtin am Tattag nicht da war.
Unter einem Vorwand lockte er das Opfer am 17. Juli in sein Haus. Dort tötete er die arg- und wehrlose Frau mit mehreren Messerstichen. Anschließend legte er die Leiche in die Grube und verschloss sie mit Schnellbeton.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Plädoyer neben der lebenslangen Haft die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren weitestgehend ausgeschlossen gewesen. Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen Totschlags.
G.Frei--VB