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Tödlicher Sturz in Berliner Teltowkanal: Angeklagter von Mordvorwurf freigesprochen
In einem Prozess um einen tödlichen Sturz eines Manns in den Berliner Teltowkanal ist der Angeklagte vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Der Sturz sei dem 59-Jährigen nicht zuzurechnen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß in seiner Urteilsbegründung am Dienstag am Landgericht Berlin. Er sei stattdessen wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren zu verurteilen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Obdachlosen wegen Mordes angeklagt. Sie ging ursprünglich davon aus, dass er den 62-Jährigen am 30. Juni 2025 nahe der Britzer Brücke in den Kanal gestoßen hatte, um den Raub des Handys und einer Umhängetasche mit Wertsachen zu vertuschen. Der erheblich alkoholisierte Geschädigte wurde später von Tauchern aus dem Teltowkanal geborgen und starb im Krankenhaus.
Die Kammer ging davon aus, dass der Angeklagte den 62-Jährigen tatsächlich bestehlen wollte und ihn zuvor in einem Supermarkt ausgespäht hatte, wie der Richter sagte. Dieser sei ein leichtes Opfer gewesen, weil er ganz offensichtlich "stockbesoffen" gewesen sei und sich kaum auf den Beinen habe halten können. Anschließend sei der Angeklagte dem Geschädigten zu einer Grünanlage gefolgt und habe ihm, während dieser Wasser ließ, das Handy und die EC-Karte geraubt und ihn in ein Gebüsch gestoßen.
Das Gericht gehe aber nicht davon aus, dass der Angeklagte auch für den Sturz ins Wasser verantwortlich sei, sagte Groß. Dieser habe sich 80 Meter entfernt ereignet, und es gebe keine Hinweise darauf, dass sich das Geschehen dorthin verlagert habe. Zudem habe sich das Handy laut Ortung in eine andere Richtung entfernt. Zeugen oder DNA-Spuren gebe es ebenfalls nicht.
Die Staatsanwaltschaft war während des Prozesses ebenfalls vom Vorwurf des Mordes abgerückt. Sie forderte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen Raubes oder räuberischen Diebstahls und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die Verteidigung beantragte eine Geldstrafe von 600 Euro wegen Unterschlagung.
E.Gasser--VB