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Streit über Tempo 30 in München: Stadt muss Verkehrsschilder wieder aufstellen
Im Streit über Tempo 30 an der Landshuter Allee in München hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof zwei Anwohnern Recht gegeben. Die Stadt muss die Tempo-30-Schilder vorläufig wieder aufstellen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht so entschieden, die Stadt wollte das aber nicht umsetzen.
Wegen schlechter Luft hatte die Stadt ab Oktober 2025 Tempo 30 angeordnet. So ist es im Luftreinhalteplan vorgesehen, um die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten. Im Januar dieses Jahres beschloss der Stadtrat, die Beschränkung wieder aufzuheben. Es galt wieder eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern.
Zwei Anwohner wandten sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Dieses verpflichtete die Stadt dazu, die Tempo-30-Schilder wieder aufzustellen. Denn es gebe keine verlässliche Prognose dafür, dass die Grenzwerte auch ohne Tempo 30 eingehalten würden. Gegen diesen Beschluss legte die Stadt Beschwerde ein.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied nun in einem ersten Schritt, dass die Schilder zunächst wieder aufgestellt werden müssen. Das gilt solange, bis über die Beschwerde entschieden ist. Die Stadt habe nicht erklärt, warum der Beschluss des Verwaltungsgerichts offensichtlich rechtswidrig sein sollte.
Die Bedenken zur Schadstoffprognose seien nicht von der Hand zu weisen, führte der Gerichtshof aus. Es würden auch keine vollendeten Tatsachen geschaffen, denn die Tempo-50-Schilder könnten jederzeit wieder aufgestellt werden.
Die Stadt leitete schon ein Verfahren ein, um im Luftreinhalteplan Tempo 30 auf Tempo 50 zu ändern. Ob und wann dieses Verfahren durch einen Stadtratsbeschluss abgeschlossen werden könne, sei aber nicht absehbar, erklärte der Gerichtshof.
Die Deutsche Umwelthilfe, welche die Anwohner unterstützt, begrüßte den Beschluss. Er sei "ein Sieg für die Menschen in München, die unter der gesundheitsschädlichen Luft leiden", erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
K.Sutter--VB