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Versklavung von Jesidin durch IS: Achteinhalb Jahre Haft für Frau in Koblenz
Eine Anhängerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist am Montag in Koblenz wegen Versklavung einer Jesidin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt musste nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut über das Strafmaß für die Angeklagte entscheiden. In einem ersten Prozess hatte es diese 2023 zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Taten selbst wurden nicht neu aufgerollt.
Das erste Urteil hatte vor der BGH zwar weitgehend Bestand, allerdings hob dieser es in einem Teilaspekt angesichts inzwischen veränderter eigener Rechtsprechung auf. Demnach hätte die Frau nicht zusätzlich auch wegen Beihilfe zu einem Völkermord verurteilt werden dürfen. Zwar verübte der IS Völkermord an der Religionsgruppe der Jesiden, dies rechtfertigt aber keine entsprechende Verurteilung der Beschuldigten.
Deshalb musste das Oberlandesgericht unter Beachtung dieser Änderung erneut über das Strafmaß entscheiden - und verurteilte die zur Zeit des ersten Urteils 37-jährige Beschuldigte am Montag unter anderem wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, Beihilfe zu Kriegsverbrechen durch sexuelle Gewalt und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zu einer etwas kürzeren Strafe.
Die Angeklagte Nadine K. war nach Gerichtsangaben Ende 2014 mit ihrem Ehemann nach Syrien gereist, wo sich beide dem IS anschlossen. Das Ehepaar zog später in die von der islamistischen Miliz eroberte Stadt Mossul im Irak. Der Ehemann arbeitete demnach als Arzt für den IS, die Beschuldigte führte den Haushalt. Ab 2016 hielt das Paar demnach eine Jesidin als Haussklavin, die von dem Ehemann auch vergewaltigt wurde.
K.Sutter--VB