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BGH bestätigt lange Haft für früheren Milizionär aus Syrien wegen Kriegsverbrechen
Ein früherer Anführer einer regierungstreuen Miliz in Syrien ist rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts vom Dezember. Es hatte den damals 47-Jährigen wegen Kriegs- und Menschheitsverbrechen verurteilt. (Az. 3 StR 170/25)
Wie das Oberlandesgericht feststellte, war der Angeklagte zwischen 2012 und 2015 ein führendes Mitglied der Schabiha-Miliz in der syrischen Hauptstadt Damaskus, die im Auftrag der Staatsführung um den langjährigen Machthaber Baschar al-Assad agierte. Als Milizionär habe er sich zweimal an der Misshandlung von gefangenen Zivilisten beteiligt.
Andere Bewohner des Stadtteils zwang er zur Arbeit an einer nahen Front. Sie mussten viele Stunden lang Sandsäcke für Befestigungen schleppen und Barrikaden errichten. Er habe die Angst der Bewohner ausgenutzt und Ladeninhaber dazu gezwungen, ihm gratis Waren auszuhändigen, führte der BGH aus.
2015 kam der Mann als Flüchtling nach Deutschland. Im August 2023 ließ ihn die Bundesanwaltschaft in Bremen festnehmen. Er kam in Untersuchungshaft, im April 2024 folgte die Anklage. Der Prozess gegen ihn begann im Juni 2024.
Das Oberlandesgericht verurteilte den 47-Jährigen schließlich im Dezember unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Folterung in Tateinheit mit Kriegsverbrechen durch Folterung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung und Freiheitsberaubung. Dazu kamen noch Delikte im Zusammenhang etwa mit gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Insgesamt ging es um dutzende Fälle beziehungsweise Opfer.
Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil, das Urteil wurde rechtskräftig.
F.Stadler--VB