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Klimaaktivisten nach Flughafenblockade zu 400.000 Euro Schadenersatz verurteilt
Nach einer Flughafenblockade von Klimaaktivisten hat das Landgericht Hamburg einer auf Schadenersatz klagenden Fluggesellschaft in einem Zivilprozess rund 400.000 Euro zugesprochen. Die von dem Unternehmen verklagten zehn Aktivisten der Gruppierung Letzte Generation haften als Gesamtschuldner gemeinsam unter anderem für Fluggastentschädigungen und entgangenen Gewinn, wie das Gericht in der Hansestadt am Dienstag mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung ist möglich. (Az. 325 O 168/24)
Die Fluggesellschaft klagte demnach für sich und andere Airlines, einen Namen nannte das Gericht nicht. Es geht um eine Aktion vom 13. Juli 2023, bei der Klimaaktivisten der Letzten Generation illegal auf das Rollfeld des Hamburger Flughafens gelangt und sich teils festgeklebt hatten. Es kam deshalb zu erheblichen Störungen im Flugverkehr.
Nach Gerichtsangaben sollen die Beklagten laut Urteil auch die Kosten für den Rechtsstreit in Höhe von 700.000 Euro tragen, der Gesamtstreitwert des Verfahrens liegt demnach bei 1,1 Millionen Euro. Der klagenden Fluggesellschaften stehe Schadenersatz zu, weil die Beklagten "zielgerichtet und rechtswidrig" in deren Geschäftsbetrieb eingegriffen hätten, hieß es zur Begründung.
Zwar habe die Blockade einem legitimen und sogar "für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft in ihrer heutigen Form" unabdingbaren Ziel gedient, betonte das Gericht. Gleichwohl hätten die Beklagten "unter bewusster Überschreitung strafrechtlicher Grenzen agiert" und "den legalen Geschäftsbetrieb der Luftfahrtunternehmen unangemessen beeinträchtigt". Ihnen stünden deshalb rund 403.000 Euro Schadenersatz zu.
Die Aktivisten der Letzten Generation hatten zeitweilig bundesweit wiederholt Straßen und Flughäfen blockiert, um schärfere Klimaschutzmaßnahmen zu fordern. Den Höhepunkt erreichten ihre Aktionen 2022 und 2023. Ab 2024 änderte die Gruppierung ihre Strategie und verzichtete auf Blockaden. Begleitet wurden deren Proteste von hitzigen Debatten - etwa über die Frage, ob die Gruppe als kriminelle Organisation eingestuft werden soll.
Das Urteil aus Hamburg sieht Ordnungshaft von längstens zwei Jahren für den Fall vor, dass die Beklagten den Schadenersatz bei Rechtskraft am Ende nicht zahlen können. Es sieht zudem auch vor, dass diese sämtliche künftig aus der Blockade erwachsenden Schäden übernehmen. Erfolgreich war auch die Klage der Unternehmen auf Unterlassung von vergleichbaren künftigen Handlungen. Sonst droht Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Es ist nicht der erste von Unternehmen angestrengte Schadenersatzprozess gegen Aktivsten wegen einer Flughafenblockade. Ein vom Logistikkonzern DHL angestrengtes Verfahren endetet Ende 2023 mit Vergleichen. Die beklagten Aktivisten verpflichteten sich unter anderem zu Arbeitsstunden, während das Unternehmen auf seine ursprünglichen Forderungen verzichtete.
R.Flueckiger--VB