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Kabinettsbeschluss: Fußfesseln sollen häusliche Gewalt verhindern
Die Bundesregierung will Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen. So sollen Gewalttäter künftig verpflichtet werden können, elektronische Fußfesseln zu tragen und an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss das Kabinett am Mittwoch. Nun ist der Bundestag am Zug, die Zustimmung des Bundesrats ist hingegen nicht notwendig.
Die geplante Änderung des Gewaltschutzgesetzes sieht vor, dass Familiengerichte künftig "in Hochrisikofällen" Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Das am Bein angebrachte Gerät überwacht den Aufenthaltsort des Täters. Betroffene sollen zudem mit einem zweiten Gerät feststellen können, wenn sich der Täter ihnen unerlaubt nähert.
Über die Anordnung von Anti-Gewalt-Trainings oder einer Gewaltpräventionsberatung soll ebenfalls das Familiengericht entscheiden. Dieses soll künftig außerdem Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können. Weiter geplant sind höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen: Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden.
Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland hat nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) im vergangenen Jahr mit fast 266.000 erfassten Betroffenen einen neuen Höchststand erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr war das ein Plus von rund vier Prozent. Häusliche Gewalt trifft vor allem Frauen: Fast 80 Prozent der erfassten Opfer von Partnerschaftsgewalt sind weiblich.
Das Justizministerium plant deshalb neben den nun auf den Weg gebrachten Maßnahmen noch weitere Schritte. So soll unter anderem auch das Sorge- und Umgangsrecht geändert werden.
A.Kunz--VB