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Urteil in München: Patient muss nicht für kaputten Zahnarztstuhl zahlen
Ein Münchner Zahnarzt ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, von einem Patienten Schadenersatz für einen kaputten Behandlungsstuhl zu bekommen. Der Patient bewegte sich auf dem Stuhl, um es sich bequemer zu machen, wie das Amtsgericht der bayerischen Landeshauptstadt am Montag mitteilte. Dabei war ein Knacken zu hören - der Mann durfte aber davon ausgehen, dass der Stuhl übliche Bewegungen aushält.
Der Zahnarzt war der Meinung, dass sein Patient durch seine Körpergröße von etwa zwei Metern und ungeschickte Bewegungen den Stuhl fahrlässig beschädigt habe. Er forderte die Reparaturkosten von 1700 Euro von ihm. Weder der Patient noch dessen Haftpflichtversicherung wollten aber zahlen.
Nun hatte der Zahnarzt auch vor Gericht keinen Erfolg. Dieses entschied, dass der Patient nicht schuld sei. Nicht einmal der Zahnarzt selbst habe vor Gericht erklären können, wie das angebliche Fehlverhalten ausgesehen habe. Das schon im August gefällte Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
C.Kreuzer--VB