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"Passauer Millionenerbe": Pflegerin rechtskräftig wegen Testamentsfälschung verurteilt
Das Urteil im Fall des sogenannten Passauer Millionenerbes ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag das Hafturteil des Landgerichts gegen eine Pflegerin, die Testamente eines wohlhabenden Unternehmers zu ihren Gunsten gefälscht hatte. Sie ist damit zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. (Az. 1 StR 299/25)
Der Fall machte Schlagzeilen, weil der Unternehmer in der Region bekannt und außerdem Erbe des Schriftstellers Hans Carossa war. Wie das Landgericht feststellte, hatte die Angeklagte den pflegebedürftigen Mann betreut, der im September 2021 starb. Sein Nachlass hatte den Angaben zufolge einen Wert von mindestens 20 Millionen Euro, auch das Archiv Carossas fiel darunter.
Die Pflegerin habe dem Nachlassgericht zwei Testamente vorgelegt, in denen sie als Alleinerbin stand. In Wirklichkeit habe der Verstorbene diese Testamente zu seinen Lebzeiten aber nicht geschrieben. Vielmehr habe er eine öffentliche Stiftung als Alleinerbin eingesetzt.
Die Pflegerin bestätigte dem Nachlassgericht gegenüber in einer eidesstattlichen Versicherung, dass es keine weiteren Testamente gebe. Später verstrickte sie sich aber in Widersprüche, unter welchen Umständen sie die Testamente in einem schwarzen Büchlein gefunden haben wollte, wie der BGH ausführte. Im Prozess gegen die Frau spielte ein Schriftgutachten eines Experten des bayerischen Landeskriminalamts (LKA) eine wichtige Rolle.
Das Landgericht war schließlich überzeugt davon, dass sie die Testamente gefälscht hatte. Es verurteilte die Angeklagte im Februar wegen Urkundenfälschung, versuchten Betrugs, versuchter mittelbarer Falschbeurkundung und falscher Versicherung an Eides Statt. Die Frau wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Sie gab auch an, dass der LKA-Sachverständige befangen gewesen sei. Ihre Revision hatte aber keinen Erfolg, der BGH fand keine Rechtsfehler.
G.Haefliger--VB