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Verwaltungsgericht: In Leipzig geplante Moschee darf gebaut werden
Eine seit langem in Leipzig geplante Moschee darf gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Leipzig wies laut einer Mitteilung vom Montag die Klagen von zwei Nachbarn gegen die Baugenehmigung ab. Die islamische Ahmadiyya-Gemeinde will im Norden von Leipzig ein neues Gotteshaus mit Minarett errichten. Die Pläne sorgen seit vielen Jahren für Diskussionen.
Vor dem Verwaltungsgericht argumentierten die Kläger unter anderem, die Moschee werde wesentlich mehr Menschen anziehen als genehmigt. Das Gebot der Rücksichtnahme werde wegen des daher zu erwartenden Lärms und Parksuchverkehrs verletzt. Auch passe die Moschee an der geplanten Stelle nicht in das Stadtbild. Dem folgte das Gericht nicht, die vollständigen Urteilsgründe lagen noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Bauvorhaben sorgte in den vergangenen Jahren in Leipzig für Diskussionen und beschäftigt die Behörden. Ende 2013 verübten Unbekannte einen Anschlag auf das Gelände der geplanten Moschee - sie rammten fünf Holzpflöcke in den Boden und spießten darauf Schweineköpfe.
Die ursprünglich in Indien entstandene Ahmadiyya-Gemeinschaft versteht sich als friedliche islamische Erneuerungsbewegung. Sie hat in Deutschland nach eigenen Angaben mehr als 50.000 Mitglieder sowie mehr als 50 Moscheen mit Minarett und Kuppel.
F.Stadler--VB