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Schwarzarbeit bei Supermarkt-Befüllern: Mindestens 20 Millionen Euro Schaden
Die Staatsanwaltschaft München I hat zusammen mit Zoll und Polizei massive Fälle von Schwarzarbeit bei Befüllern von Supermärkten aufgedeckt. Es soll dadurch ein Schaden von mindestens 20 Millionen Euro entstanden sein, teilten die Ermittler am Freitag mit. Der Verdacht richte sich gegen mehr als 70 Beschuldigte, die in unterschiedlichen Positionen mit dem Befüllen der Regale eines Supermarktkonzerns beauftragt waren.
Etwa 50 Ermittler von Polizei, Zoll und Steuerfahndung durchsuchten am Dienstag und Donnerstag Büroräume des Lebensmittelkonzerns, ein Steuerberaterbüro und drei Wohnungen in Gaimersheim, München und Unterammergau. Es seien umfangreiche Unterlagen sichergestellt sowie Bankguthaben und Immobilien im Wert von etwa drei Millionen Euro gesichert worden.
Von den Beschuldigten soll nur einer für den Lebensmittelkonzern tätig sein, gegen dessen Geschäftsführung bestehe derzeit kein Verdacht, hieß es. Demnach sind in dem Konzern Subunternehmer mit dem Befüllen der Supermarktregale beauftragt, die wiederum Nachunternehmer einsetzen.
Im Rahmen von Kontrollen in Südbayern sei festgestellt worden, dass die Nachunternehmer unter anderem afghanische Staatsangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis beschäftigten. Es sei dann festgestellt worden, dass die Arbeitgeber entweder gar nicht oder völlig unzureichend Steuern und Sozialabgaben für die Mitarbeiter zahlten. Außerdem hätten die Nachunternehmen oft nur wenige Monate existiert, weshalb der Verdacht bestehe, dass es sich dabei um reine Scheinunternehmen handelt.
Auf Ebene der Nachunternehmer sei bereits in einem frühen Stadium eine Tätergruppe ermittelt worden. Seit Dienstag laufe das Verfahren gegen einen in Untersuchungshaft sitzenden Hauptbeschuldigten dieser Gruppe, drei weitere Beschuldigte seien in Untersuchungshaft, weitere seien flüchtig. Es bestehe der Verdacht, dass andere Tätergruppen das Vorgehen der Betrüger kopierten - Subunternehmer und ein Mitarbeiter des Lebensmittelkonzerns sollen von der Schwarzarbeit gewusst haben, ihnen werde Beihilfe vorgeworfen.
B.Wyler--VB