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Terrorismus und Spionage: Bundesregierung beschließt Verschärfung von Strafrecht
Um besser auf Terrorismus und ausländische Spionage reagieren zu können, hat die Bundesregierung eine Verschärfung des Strafrechts auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, mit dem sich nun Bundestag und Bundesrat befassen müssen. Geplant ist, dass künftig auch die Vorbereitung von Anschlägen mit einem gefährlichen Werkzeug, etwa einem Fahrzeug oder Messer, strafrechtlich verfolgt werden kann.
Zudem soll die Wiedereinreise nach Deutschland mit dem Ziel, eine terroristische Straftat zu begehen, unter Strafe gestellt werden. Der Gesetzentwurf sieht für eine künftige Bestrafung der beiden Fälle eine Anpassung von Paragraph 89a des Strafgesetzbuchs vor. Mit diesem wird die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" geahndet.
Darüber hinaus soll die Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung in Paragraph 89c auf neuere Erscheinungsformen ausgeweitet werden, um laut Justizministerium "zum Teil hochgradig organisierten terroristischen Aktivitäten den Nährboden zu entziehen". Mit den Änderungen im Terrorismusstrafrechts setzt die Bundesregierung demnach europäische Vorgaben in deutsches Recht um.
Verschärft werden soll mit dem Gesetzentwurf auch der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit - Paragraph 99. Mit der Änderung sollen künftig verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Abhörung von Wohnungen oder Onlinedurchsuchungen möglich sein. Laut Justizministerium wird damit "auf die spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 zunehmende Bedrohung durch ausländische Geheimdienste reagiert".
"Extremisten, Terrornetzwerke und autoritäre Staaten arbeiten ganz gezielt gegen uns – und unsere freie Gesellschaft", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu dem Gesetzentwurf. "Hierauf geben wir eine klare Antwort, indem wir unser Strafrecht klar gegen Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage nachjustieren." Die Strafverfolgungsbehörden könnten so "wirksamer schon gegen die Vorbereitung von Anschlägen und hybrider Kriegsführung vorgehen".
S.Spengler--VB